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Kükentötung: Revision zugelassen

Archivmeldung vom 03.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Küken in der Massentierhaltung bei der Einstallung
Küken in der Massentierhaltung bei der Einstallung

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das massenhafte Töten von Eintagsküken wird ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht. Das Leipziger Gericht hat in den Verfahren der Kreise Gütersloh und Paderborn eine Revision zugelassen. Das berichtet das WESTFALEN-BLATT in seiner heutigen Ausgabe. Weitere Angaben machte das Gericht nicht, die Beschlüsse seien den Verfahrensbeteiligten noch nicht zugestellt worden. Die Kreise gehen gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vor.

Es hatte im Mai das systematische Töten männlicher Küken für vereinbar mit dem Tierschutz erklärt. Das Töten der Küken sei nicht zu beanstanden, weil das Bundestierschutzgesetz dies erlaube. Revision gegen die Urteile wurde nicht zugelassen. Dagegen hatten die unterlegenen beiden Kreise auf Anweisung des Umweltministeriums Beschwerde eingelegt.

Das Land hatte die Behörden 2013 angewiesen, den Brütereien das Töten der Eintagsküken zu untersagen. Elf Brütereien hatten daraufhin gegen die beiden Kreise geklagt, das OVG hatte ihre Auffassung bestätigt. Die Bundesregierung lehnt ein Verbot der Kükentötung ab und hofft auf eine technische Lösung, bei der männliche Embryos vor dem Brüten aussortiert werden.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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