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VIER PFOTEN unterstützt Verfassungsklage gegen Legebatterien

Archivmeldung vom 14.06.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck und Umweltministerin Margit Konrad haben angekündigt, bereits im Juni 2007 eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Käfighaltung von Legehennen einzureichen.

"VIER PFOTEN begrüßt diesen Schritt ausdrücklich und wird Rheinland-Pfalz beim Kampf gegen die tierquälerische und verfassungswidrige Käfighaltung unterstützen", erklärt Markus Pfeuffer, Leiter Tierschutzprogramme bei VIER PFOTEN.

Bereits 1999 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass Legebatterien gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Das Urteil führte zu einem Verbot der Käfighaltung. Doch im April 2006 machte der Bundesrat den für 2007 festgelegten Ausstieg rückgängig. Stattdessen beschlossen die Länder die Einführung leicht vergrößerter Käfige unter der beschönigenden Bezeichnung Kleingruppe.

Die neuen Käfige bieten jeder Legehenne kaum mehr Platz als ein DIN A4-Blatt. Die Tiere können ihr angeborenes Verhalten nicht ausleben. Scharren und Sandbaden, mit den Flügeln schlagen oder das Ruhen auf erhöhten Plätzen ist aufgrund der räumlichen Enge unmöglich. "Mit der Zulassung dieses tierquälerischen Haltungssystems, die bestehende Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ignoriert, bestrafen die Länder alle Hennenhalter, die nach dem Käfigverbot auf artgemäße Hennenhaltung umgestellt haben", so Pfeuffer.

Diese einseitige Entscheidung zugunsten der industriellen Käfighaltungsunternehmen kommt nun auf den juristischen Prüfstand. VIER PFOTEN ist zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht auch die neuen Käfige für rechtswidrig befinden wird. Das Staatsziel Tierschutz dürfte die Erfolgsaussichten noch erhöhen. Auf der Fläche eines DIN A4-Blattes und bei maximal 60 Zentimetern Käfighöhe ist eine artgemäße Hennenhaltung unmöglich.

Quelle: Pressemitteilung VIER PFOTEN

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