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Illegale Greifvogelverfolgung – Erkennen, Bekämpfen, Verhindern

Archivmeldung vom 15.11.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Komitee gegen den Vogelmord
Bild: Komitee gegen den Vogelmord

Immer wieder werden in NRW Greifvögel geschossen, gefangen, vergiftet, ausgehorstet, Bruten gestört oder gar Brutplätze beseitigt, obwohl Greifvögel gesetzlich geschützt sind und ihre Verfolgung eigentlich längst der Vergangenheit angehören sollte. Und nicht in jedem Fall werden solche Vorfälle zur Anzeige gebracht.

Um beteiligten Bürgern, Ermittlungsbeamten und Behörden eine Hilfe an die Hand zu geben, was im Falle illegaler Greifvogelverfolgung oder eines solchen Verdachtsfalles zu tun ist, haben das Komitee gegen den Vogelmord, die Nordrhein-Westfälische Ornithologengesellschaft (NWO), der Naturschutzbund NABU NRW jetzt mit Unterstützung des Umweltministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam einen Leitfaden mit ausführlichen Tipps und Hintergrundinformationen veröffentlicht. 

„Viele Greifvogelarten sind in ihrem Bestand bedroht, unter anderem weil sie illegal gejagt werden“, sagte Umweltminister Johannes Remmel. „Nordrhein-Westfalen toleriert die Greifvogeljagd nicht. Polizei und Staatsanwaltschaft brauchen noch mehr Hinweise aus der Bevölkerung.“

„Greifvogelverfolgung ist eine Straftat und muss konsequent verfolgt werden", so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Zwar habe man dank des Engagements des Umweltministeriums, der Stabstelle zur Bekämpfung von Umweltkriminalität, die alle ihr bekannten Fälle illegaler Greifvogelverfolgung im Auge behielte, und des engagierten Einsatzes ehrenamtlicher Vogelschützer erste Erfolge erzielen können, aber die Zahl der verfolgten Delikte sei nur die Spitze eines Eisberges. „Je besser die Bevölkerung informiert ist und je mehr Verdachtsfälle zur Anzeige gebracht werden, umso deutlicher wird, welche Dimension die illegale Greifvogelverfolgung in NRW tatsächlich hat.“

So wurden seit Beginn eines landesweiten Monitorings im Jahr 2005 in Nordrhein-Westfalen bisher mehr als 230 Fälle von illegaler Greifvogelverfolgung registriert. „Als Täter treten dabei immer wieder Taubenzüchter, Geflügelhalter und Jagdscheininhaber in Erscheinung“, berichtete Axel Hirschfeld vom Komitee gegen den Vogelmord. „Greifvögel werden von einem Teil dieser Interessengruppen immer noch als Hühnerdiebe und Niederwildschädlinge betrachtet und deshalb mit allen Mitteln verfolgt“, so der Biologe.

Und  Klaus Nottmeyer, Vorsitzender der NWO, ergänzte: „Die  ökologische Bedeutung der heimischen Greifvögel als Spitzen verschiedener Nahrungsketten, als ´Gesundheitspolizisten´ und Aasfresser ist unbestritten und ein wesentlicher Grund für ihren Schutz - aber auch leider Anlass für jahrhundertelange gnadenlose Verfolgung und Dezimierung“. Die heutige Form der Nachstellung im Verborgenen mache den vielen ehrenamtlichen Ornithologen dabei besonders zu schaffen: So konnte im Fall einer tot aufgefundenen kompletten Rotmilan-Familie mit zwei Jungtieren diesen Sommer im Kreis Lippe nur durch schnelles Handeln als Ursache Vergiftung nachgewiesen werden. „Das dies heute noch geschieht, ist ein Skandal“, so Nottmeyer weiter. „Weil 60% des Rotmilan-Weltbestandes in Deutschland brüten, haben wir für diese Art eine besondere Verantwortung!“ 

Quelle: Komitee gegen den Vogelmord

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