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EuGH-Urteil zur Nitratrichtlinie basiert auf alter Rechtsgrundlage - Bauernverband: Neue Düngeverordnung wird ignoriert

Archivmeldung vom 21.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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(DBV) Das heute veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie ist der Abschluss eines alten und mittlerweile in der Sache überholten Verfahrens und bestätigt damit die Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes (DBV). "Das Urteil ist eine - wenn auch detaillierte - Bewertung einer längst überholten Rechtsgrundlage, nämlich der düngerechtlichen Vorschriften mit dem Stand von 2014.

Es leistet daher keinen nennenswerten Beitrag zur Diskussion über die seit 2017 geltende neue Düngeverordnung", betont DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken. Der EuGH bestätigt wörtlich, dass die mit Gründen versehene Stellungnahme der EU-Kommission aus dem Jahr 2014, aber "später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt" worden sind.

Krüsken wörtlich: "Deutschland hat gehandelt und neue weitreichende Anforderungen an die Düngung im Sinne des Gewässerschutzes geschaffen, die derzeit von den Landwirten bereits umgesetzt werden. Außerdem gehen wir davon aus, dass die EU-Kommission das neue Düngerecht mit den weitreichenden Änderungen im Sinne des Gewässerschutzes nicht ignorieren wird."

Quelle: Deutscher Bauernverband (DBV) (ots)

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