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Illegale Habichtfalle: Jagdfunktionär aus Westfalen zu 3.500 EUR Geldstrafe verurteilt

Archivmeldung vom 14.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Habicht (Accipiter g. gentilis), adultes Männchen
Habicht (Accipiter g. gentilis), adultes Männchen

Foto: Northern Goshawk ad M2
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ein Präsidiumsmitglied des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen ist heute vor dem Amtsgericht Ahlen (Westfalen) wegen des Aufstellens einer illegalen Habichtfalle zu 3.500 EUR Geldstrafe verurteilt worden. Mitglieder des Komitees gegen den Vogelmord hatten den Mann im August 2015 bei Albersloh unweit der Falle mit einem toten Vogel in der Hand beobachtet und die Polizei informiert.

"Nach dem nun gesprochenen Urteil fällt es uns schwer, den Landesjagdverband noch als Partner im Kampf gegen die illegale Greifvogelverfolgung ernst zu nehmen", so Komitee-Pressesprecher Axel Hirschfeld. Alleine in den ersten fünf Monaten des Jahres 2016 haben die Vogelschützer bundesweit mehr als 50 Fälle illegaler Greifvogelverfolgung dokumentiert, ein Fünftel davon in NRW. Neben Tauben- und Hühnerhaltern sind in vielen Fällen Jäger unter den mutmaßlichen Tätern.

Nach Aussage des Komitees gegen den Vogelmord stellte sich bei der Verhandlung heraus, dass der Revierinhaber des Gebietes der ehemalige Jagd- und Bauernpräsident Constantin Freiherr Heeremann von Zuydtwyck ist. Ob Heereman von dem illegalen Greifvogelfang wusste, war nicht Gegenstand der Verhandlung.

Die Verteidigung des Jägers hat angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Quelle: Komitee gegen den Vogelmord e. V. (ots)

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