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Castoren mit Atommüll könnten wieder nach Gorleben rollen

Archivmeldung vom 18.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Transportbehälter des Typs TN 85 (Castor) des Atommülltransportes vom 9. November 2008 in das Transportbehälterlager Gorleben
Transportbehälter des Typs TN 85 (Castor) des Atommülltransportes vom 9. November 2008 in das Transportbehälterlager Gorleben

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der bislang letzte Castortransport erreichte im Herbst 2011 das Zwischenlager im Kreis Lüchow-Dannenberg. Das sollte eigentlich der letzte sein. Trotz gegenteiliger Versprechen der Bundesregierung können nun aber im kommenden Jahr wieder Castoren mit Atommüll in das Zwischenlager Gorleben rollen. Warum das so ist, hat Michael Kiesewetter für Radio "Stimme Russlands" im Interview mit dem Atomexperten Tobias Riedel von Greenpeace herausgefunden.

Trotz gegenteiliger Versprechen der Bundesregierung können im kommenden Jahr wieder Castoren mit Atommüll in das Zwischenlager Gorleben rollen. Nach derzeitiger Gesetzeslage fällt ein im Jahr 2015 aus La Hague (Frankreich) anstehender Transport nicht unter die Neuregelung des Atomgesetzes. Warum nicht?

Das Atomgesetz wurde im Zuge des Endlagersuchgesetzes novelliert. Allerdings wurde dabei eine Lücke gelassen, die die La Hague-Castoren nicht umfasst, weil hier eine andere Atommüllkategorie transportiert wird. Damit ist es nach der heutigen Gesetzeslage möglich, diese Castoren nach Gorleben zu schicken.

Geben Sie uns bitte noch einmal einen Überblick über die verschiedene Kategorisierung der Atomprodukte.

Es gibt drei Kategorien für den Atommüll, der aus der Wiederaufbereitung zurückkommt. Zwei davon sind hier entscheidend. Es gibt die Kategorie der Spaltproduktlösungen, ebenfalls die Kategorie der Prozess- und Spülwässer und genau diese kommen aus La Hague zurück und sind nicht im Gesetz aufgefgührt.

Als damaliger Umweltminister versprach Peter Altmaier, keinen Castor mehr ins Wendland zu schicken. Wurde Niedersachsen hier sogar bewusst getäuscht?

Es drängt sich der Verdacht auf, dass das so ist, denn sollten diese La Hague-Castoren in ein anderes Zwischenlager transportiert werden, dann müssen dafür Genehmigungsverfahren durchgeführt werden, die über zwei Jahre in Anspruch nehmen. Bis Ende 2015 müssen diese Transporte durchgeführt sein. Da bleibt gar keine Zeit mehr, andere Lagerungsmöglichkeiten zu finden.

Das bedeutet, dass die Behälter nur in Gorleben untergebracht werden können?

Nach heutiger Gesetzeslage sieht das so aus.

Auch das Bundesamt für Strahlenschutz geht auf seiner Internetseite (Stand 15.1.) davon aus, dass die Atommüllbehälter in Gorleben eingelagert werden. Wer ist für den Transport verantwortlich?

Verantwortlich sind die Atomkonzerne, diese müssen den Antrag beim BFS (Bundesamt für Strahlenschutz) stellen, um eine Transportgenehmigung und eine Einlagergenehmigung zu bekommen. Nach unserer Einschätzung würden sie diese nach der jetztigen Gesetzeslage eben für Gorleben auch bekommen.

Wenn Niedersachsens grüner Umweltminister Stefan Wenzel nicht will, dass in seiner Amtszeit ein Castor nach Gorleben fährt, was muss er dann tun? Beziehungsweise könnte er überhaupt etwas tun?

Natürlich, Stefan Wenzel muss jetzt ganz klar die Bundesregierung auffordern, das Gesetz zu ändern. Es muss ganz eindeutig sein, dass kein weiterer Castor mehr nach Gorleben kommt, auch nicht die, die noch anstehen.

Quelle: Text Michael Kiesewetter - „Stimme Russlands"

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