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Diesel-Fahrverbot: Ausnahmen für Handwerker und Lieferverkehr

Archivmeldung vom 14.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Mercedes-Benz Sprinter
Mercedes-Benz Sprinter

Foto: M 93
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Nachgerüstete Diesel-Fahrzeuge sollen künftig von Fahrverboten ausgenommen werden, darunter auch mit öffentlichen Mitteln umgerüstete Fahrzeuge etwa von Handwerkern und Lieferdiensten. Das geht aus dem Entwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) zur Reform des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hervor, der bei der Kabinettsklausur in Potsdam beschlossen werden soll und über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten.

"Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit" sollen Fahrzeuge mit Stickstoffdioxidemission von weniger als 270 Milligramm pro Kilometer im Realbetrieb von Fahrverboten ausgenommen werden, berichten die Zeitungen weiter. Laut Entwurf bezieht sich dies auf Euro-4, Euro-5 und Euro-6-Fahrzeuge. "Weitere Ausnahmetatbestände umfassen Nutzfahrzeuge, vor allem solche, deren Nachrüstung mit Emissionsminderungssystemen aus öffentlichen Geldern gefördert wurde", berichten die Zeitungen. Auch Krankenwagen und Polizeiwagen sollen von Fahrverboten ausgenommen werden.

Die Bundesregierung hatte zuletzt ein Förderprogramm für Hardware-Nachrüstungen bei Nutzfahrzeugen aufgelegt. Schulze plant darüber hinaus, wie bereits angekündigt, eine Klausel zur Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten. Laut Entwurf sollen diese in Gebieten, in denen bei Stickstoffdioxid der Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreitet, "in der Regel unverhältnismäßig" und nicht erforderlich sein, berichten die Zeitungen weiter. Die Entscheidung bleibe aber bei den zuständigen Behörden vor Ort.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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