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Das Fallenstellen ist in Deutschland erlaubt: Wildtierschutz Deutschland fordert Einstellung der Jagd während der Setzzeit

Archivmeldung vom 21.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/Wildtierschutz Deutschland e.V./Johanna Kurz"
Bild: "obs/Wildtierschutz Deutschland e.V./Johanna Kurz"

Frühjahrsspaziergang mit Balou. Der Hund schnuppert am Feldrand entlang und jault auf einmal laut auf - sein Kopf steckt in einer Schlagfalle. Für die Kinder der Familie wird das Erlebnis zum Trauma. Den Anblick des gequälten Tieres und sein Wimmern werden sie nie vergessen, erzählen sie.

Leider ist es in Deutschland immer noch erlaubt, Wildtieren mit Fallen nachzustellen, zum Beispiel Füchsen, Waschbären und Dachsen. In der Praxis werden dazu überwiegend Kasten- oder Betonröhrenfallen eingesetzt. Einmal gefangen wird etwa ein Fuchs unsanft mittels Schiebestange in einen Fangkorb, meist ein Kasten aus Drahtgeflecht, verfrachtet und mit einer Kurzwaffe getötet. Etwa 98 Prozent der durch die Fallenjagd in Deutschland erbeuteten Tiere werden verscharrt oder zur Tierkörperbeseitigung gebracht.

In den meisten Bundesländern sind aber auch weiterhin Schlagfallen erlaubt. Sie sollen sofort töten und dürfen nur in sogenannten Fangbunkern eingesetzt werden. Das Problem ist, dass sie nicht selektiv, also zum Beispiel ausschließlich Steinmarder töten, und häufig Tiere Zugang haben, die zwar nicht sofort getötet, denen aber Körperteile zertrümmert werden. Schlagfallen sind - ob zugelassen oder nicht - frei verkäuflich. Von daher kommt es immer wieder zu Unfällen bei denen Tiere illegal getötet oder schwer verletzt werden. Auch Kinder und Erwachsene sind gelegentlich Opfer solcher Fallen.

Vereinzelt werden von den politisch Verantwortlichen, wie z.B. in Baden-Württemberg, auch Fallen für Wildschweine, sogenannte Saufänge, genehmigt. Dieser Fallentyp ist zwar - wie man aus der Erfahrung und entsprechender Literatur weiß - ineffektiv hinsichtlich der Reduzierung des Wildschweinbestandes, aber er ist in höchstem Maße tierschutzrelevant. Ganze Familienverbände, in der Fachsprache "Rotten", werden durch Köder in meist mit Holzwänden geschlossene Gehege gelockt, um dann vom Hochsitz aus mit der Büchse getötet zu werden. Spätestens nach dem ersten Schuss geraten die eingesperrten Tiere auf engstem Raum in Panik, schreien und versuchen erfolglos die Wände zu überwinden.

Noch bevor die ersten Sträucher Mitte März in der Blüte stehen, werden Wildtierauffangstationen erste verwaiste Dachs- und Fuchsbabys gebracht. Die sind nicht selten schon im Februar zur Welt gekommen. Häufig sind es die Jungtiere von durch Verkehrsunfälle oder die Jagd umgekommene Muttertiere. Die Setzzeit beginnt für Füchse und für Dachse entgegen der Auffassung vieler Jagdbehörden bereits Ende Januar! Gemäß den Aufzeichnungen verschiedener Fuchsauffangstationen werden Füchse im Februar sogar schon recht häufig gesetzt, bevor der Höhepunkt der Geburten im März und April stattfindet und letzte Fuchsbabys im Mai das Licht der Welt erblicken.

Tierschutzrechtlich relevant ist das, weil bis Ende Februar in weiten Teilen der Republik noch Tierfallen aktiv sind und selbst sogenannte "Fuchswochen" angesetzt werden, bei denen meist so viele Füchse getötet werden, wie ansonsten nie im Jahr. "Der Deutsche Jagdverband rühmt sich seines Wildtier-Monitorings, also der Beobachtung und Zählung von Wildtieren. Da wundert es uns schon sehr, dass die Lobbyisten-Organisation bisher kein Wort zu den wesentlich früher einsetzenden Brut- und Setzzeiten verliert", ärgert sich Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland. "Jegliche Form der Jagd, inklusive der Fallenjagd, sollte während der Brut- und Setzzeit der Tiere tabu sein - alles andere ist nicht weidgerecht."

Quelle: Wildtierschutz Deutschland e.V. (ots)

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