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Connemann/Stegemann: Deutschland ist mit der Düngeverordnung bereits auf gutem Weg

Archivmeldung vom 21.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gülle
Gülle

Bild: uschi dreiucker / pixelio.de

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland heute wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie verurteilt. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, Albert Stegemann:

Gitta Connemann: "Der Europäische Gerichtshof schafft Klarheit. Denn er bestätigt, dass die frühere Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie nicht ausreichte. Es bestand Handlungsbedarf. Darauf hat die Bundesregierung bereits im letzten Jahr reagiert. Die neue Düngeverordnung ist scharf. Sie stellt Höfe und Kommunen vor große Herausforderungen. Deutschland ist also schon auf dem Weg. Und das ist gut so.

Für die Unionsfraktion ist klar: Grundwasserschutz muss stets Vorrang haben. Zugleich brauchen wir auch in Zukunft einen zukunftsfähigen Ackerbau in Deutschland. Dafür müssen unsere Bauernfamilien ihre Pflanzen weiterhin gezielt mit Nährstoffen versorgen können.

Für dieses ausgewogene Verhältnis soll die neue Düngeverordnung sorgen. Allerdings hatte die neue Verordnung bisher keine Zeit, wirklich zu wirken. Deshalb stellt sich die Frage, ob sich aus dem Urteil Rückschlüsse auf die neue Düngeverordnung ziehen lassen. Wir werden die Urteilsbegründung nun sorgfältig auswerten. Dabei unterstützen wir unsere Bundesministerin Julia Klöckner, die Schlussfolgerungen aus dem Urteil in ihre Ackerbaustrategie einfließen zu lassen. Mit einer Ackerbaustrategie, die gerade bei der Düngung auf die Chancen der Digitalisierung und Präzisionslandwirtschaft setzt, können wir die gesellschaftliche Akzeptanz unserer Landwirte weiter stärken."

Albert Stegemann: "Festzuhalten ist, dass sich das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission und das Urteil des EuGH auf die alte Düngeverordnung aus dem Jahr 2006 beziehen. Mit der Novellierung der Düngeverordnung im Jahr 2017 hat Deutschland seine Hausaufgaben gemacht und deutlich strengere Düngevorschriften zum Gewässerschutz beschlossen. Jetzt gilt es, nach vorne zu schauen und unseren Landwirten Rückenwind zu geben bei der Umsetzung des neuen, verschärften Düngerechts. Wir brauchen eine gezielte Forschungsförderung, um Innovationen im Bereich der Gülleaufbereitung zu entwickeln. Gleichzeitig müssen unsere Landwirte aber auch die Möglichkeit erhalten, ausreichend Lagerraum für Wirtschaftsdünger zu schaffen, um diesen bedarfsgerecht ausbringen zu können. Das ist aktiver Trinkwasserschutz."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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