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Fehmarnbelt-Tunnel landet erneut vor dem Bundesverwaltungsgericht

Archivmeldung vom 09.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Fehmarnbeltquerung (FFBQ)
Fehmarnbeltquerung (FFBQ)

Bild: NABU

Der Bau des deutsch-dänischen Fehmarnbelt-Tunnels kommt erneut vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ) berichtet, haben sowohl der Naturschutzbund Nabu als auch das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung Klage gegen eine neue, geänderte Baugenehmigung des Landes Schleswig-Holstein erhoben.

"Wir haben am Dienstag eine Klage in Leipzig eingereicht", sagte Schleswig-Holsteins Nabu-Vorsitzender Ingo Ludwichowski der NOZ. Schon am Montag habe das Aktionsbündnis seine Klageschrift abgegeben, erklärte dessen Sprecher Hendrick Kerlen. Zudem prüfen beide Verbände noch, ob sie auch einen Eilantrag stellen, der die bereits laufenden Bauarbeiten stoppen könnte.

Die Baugenehmigung für den 18 Kilometer langen Tunnel musste vom zuständigen Amt des Kieler Verkehrsministers Bernd Buchholz (FDP) geändert werden, weil sie vor knapp einem Jahr vom Bundesverwaltungsgericht zwar für rechtens erklärt worden war, aber mit einer Auflage versehen wurde: Auf und an der Tunneltrasse liegen geschützte Riffe - und die dürfen beim Bau nicht einfach zerstört werden. Vielmehr sei diesen Riffen "in einem ergänzenden Verfahren Rechnung zu tragen", urteilten die Richter. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist eine Planänderung, die ein Zerstören der Riffe erlaubt, aber dafür an anderer Stelle den Aufbau neuer Riffe als Ausgleich vorsieht - am südlich vor Fehmarn liegenden Naturschutzgebiet Sagasbank.

Gegen diese Planänderung richten sich nun die Klagen des Nabu und des Aktionsbündnisses. Zu konkreten Gründen wollen die Verbände noch nicht viel sagen. "Es gibt eine Vielzahl von Kritikpunkten", sagte Hendrick Kerlen vom Aktionsbündnis der NOZ nur. Der Nabu bemängelt unter anderem den Umfang des geplanten Ausgleichs: Laut geänderter Baugenehmigung werden 36 Hektar an Riffflächen zerstört oder belastet - aber das Land verpflichtet den dänischen Bauherrn Femern AS nur dazu, auf 17,5 Hektar neue Riffe anzulegen, also auf nicht mal der Hälfte.

Der Kieler Minister Buchholz zeigte sich trotz der Klagen gelassen. "Wir sind uns sicher, dass auch in diesem Verfahren rechtmäßig vorgegangen wurde und die Klagen keine Erfolgsaussicht haben", sagte der FDP-Politiker der NOZ. Daher gehe er auch nicht von einer Verzögerung der für 2029 geplanten Fertigstellung des Tunnels aus.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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