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Richter missachten Schutzbedürfnis vor Gentechnik

Archivmeldung vom 25.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bienen: sollen über Menschenhirn Auskunft geben. Bild: pixelio.de/Dumat
Bienen: sollen über Menschenhirn Auskunft geben. Bild: pixelio.de/Dumat

"Das ist ein schwarzer Tag für alle Imker sowie für Verbraucher, die sich vor genmanipulierter Pflanzen schützen wollen. Wieder einmal hat sich gezeigt, dass es ein Nebeneinander von gentechnisch veränderten Pflanzen und normaler Landwirtschaft nicht geben kann", erklärt Eva Bulling-Schröter, Umweltexpertin der Fraktion DIE LINKE, zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in einem Verfahren, in dem ein Imker sich vor dem Genmais MON 810 des Unternehmens Monsanto schützen wollten.

Bulling-Schröter weiter: "Wer vom Gericht Schutz vor gentechnisch veränderten Pflanzen erwartet hatte, wurde enttäuscht. Der betroffene Imker hatte geklagt, um die mögliche Zerstörung seiner wirtschaftlichen Existenz abzuwenden. Sein Honig war durch Gentechnikpollen verunreinigt worden und damit nicht mehr absetzbar. Nun hat ihm das Gericht faktisch bescheinigt, dass das Interesse von Imkern, garantiert gentechnikfreien Honig herzustellen, nicht schutzbedürftig ist. Dass MON 810 inzwischen in Deutschland verboten ist, ändert daran nichts. Seine Neuzulassung ist demnächst möglich. Die Richter meinten daher, dass dann auch das Pollen-Problem gelöst sein würde, schließlich werde es im Rahmen der Neuzulassung auch eine Honigzulassung geben. Einwände von Imkern, ihre Kunden würden nach gentechnikfreien Produkten verlangen, interessierten das Bundesverwaltungsgericht offenkundig nicht."

Quelle: Fraktion DIE LINKE. (ots)

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