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Zum Islamischen Opferfest: Tierrechtler fordern Änderung des Schächt-Paragrafen vor Inkrafttreten der neuen EU-Schlachtverordnung

Archivmeldung vom 26.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich des bevorstehenden islamischen Opferfestes ab dem 27. November fordert der Bundesverband Menschen für Tierrechte nun die neue Bundesregierung auf, den Schächt-Paragrafen im Tierschutzgesetz umgehend zu ändern und damit den Bundesratsbeschluss von 2007 umzusetzen. Dies sei jetzt zwingend vor Inkrafttreten der neuen EU-Schlachtverordnung erforderlich.

Die EU-Kommission hat zur EU-weiten Vereinheitlichung eine „Verordnung des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung“ entworfen. Diese soll ab Januar 2013 in Kraft treten und auch betäubungsloses Schlachten (Schächten) auf Schlachthöfen zulassen, wenn religiöse Riten entsprechende Verfahren vorschreiben. Im Entwurf der neuen EU-Verordnung ist allerdings ausdrücklich bestimmt, dass nationale Verbotsregelungen zum Schächten zulässig sind, wenn sie bereits bei Inkrafttreten der neuen Verordnung bestehen.

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte fordert daher vom neu gewählten Bundestag unverzüglich das Schächt-Verbot. Bereits seit August 2007 liege ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrates vor, der eine Änderung des sogenannten Schächt-Paragrafen im Tierschutzgesetz vorsieht. Es sei skandalös, wenn dieser Bundesratsbeschluss jetzt weiterhin ausgesessen werden solle. Damit würde das Staatsziel Tierschutz des Grundgesetzes sowie der mehrheitliche Bevölkerungswille aufs heftigste verletzt. Und das Leiden unzähliger Schafe und Rinder beim Vorgang des betäubungslosen Halsaufschneidens hätte für Jahrzehnte kein Ende.

Quelle: Menschen für Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner e.V.

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