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Neue Klage gegen Kohlekraftwerk Brunsbüttel

Archivmeldung vom 13.04.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.04.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), der Landesverband Schleswig-Holstein des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein (LSFV) haben am 11. April 2012 beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein erneut Klage gegen eine weitere Genehmigung für das in Brunsbüttel geplante Steinkohlekraftwerk der SüdWestStrom StadtKraftWerk Brunsbüttel GmbH und Co. KG (SWS) eingereicht.

Mit ihrem Schritt greift die Klagegemeinschaft die im Dezember 2011 erteilte wasserrechtliche Erlaubnis des Kreises Dithmarschen für die beiden Steinkohleblöcke (1.820 MW elektrische Leistung) von SüdWestStrom an. Bei Realisierung der von SWS kalkulierten Betriebsweise des Doppelblockkraftwerks würde die Anlage jährlich über 10 Millionen Tonnen des Treibhausgases CO2 ausstoßen.

Gegen die Genehmigung hatten DUH, BUND und LSFV zunächst gemeinsam Widerspruch erhoben, der Mitte März jedoch abschlägig beschieden wurde. Vertreten wird die Klagegemeinschaft von dem Berliner Fachanwalt Peter Kremer, der die Umweltverbände bereits in den Verfahren gegen den Bebauungsplan und gegen die erste immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung vertritt.

"Von Anfang an war dieser energie- und klimapolitische Sündenfall auch unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten nicht vertretbar", betont Jürgen Quentin, Umweltjurist bei der DUH. "Unter den inzwischen eingetretenen energiepolitischen Rahmenbedingungen sind neue Kohleblöcke in Deutschland vollkommen anachronistisch geworden".

Rüdiger Neukamm, Vizepräsident des LSFV, weist darauf hin, dass "trotz der für das Kraftwerk vorgesehenen Schutzanlagen die Kühlwasserentnahme stets mit hohen Verlusten an Fischen verbunden ist. Dies liegt daran, dass insbesondere Fischeier, -larven und Jungfische auch durch aufwändige technische Maßnahmen nicht wirkungsvoll geschützt werden können."

Der Landesgeschäftsführer des BUND Schleswig-Holstein, Hans-Jörg Lüth, freut sich über den Beitritt des LSFV zur Klagegemeinschaft gegen das Kohlekraftwerk: "Der Widerstand vor Ort wird immer stärker. Mit dem Auslaufen des Optionskaufvertrages für das notwendige Grundstück zum 31. Dezember 2012 wird dieser ökologischen und ökonomischen Fehlplanung vollends die Grundlage entzogen. Die Kraftwerksinvestoren sollten sich den Realitäten stellen und die Planungen sofort einstellen."

Inhaltlich und rechtlich geht es bei der Klage gegen die wasserrechtliche Genehmigung um eine unzulässige Beeinträchtigung von europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten in Schutzgebieten. Der Betrieb des Kraftwerks bedroht nach Überzeugung der Kläger seltene und vom Aussterben bedrohte Fischarten, aber auch Speisefische wie Aal und Stint, die die Existenz der verbliebenen Elbfischer sichern. Naturschutzrechtlich besonders relevant sind aus Rechtsgründen die Auswirkungen auf eine seltene Fischart, den Schnäpel (Coregonus oxyrhynchus). DUH und BUND haben gemeinsam mit den Elbfischern nachgewiesen, dass sich dieser Fisch in der Elbe wieder angesiedelt hat, nachdem er lange Zeit in Deutschland als ausgestorben galt. Der Schnäpel unterliegt der höchsten europarechtlichen Naturschutz-Kategorie, so dass bereits seine mögliche Beeinträchtigung der wasserrechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Kraftwerks entgegensteht.

Europäische Rechtsvorgaben sehen zudem für Fische, Muscheln und andere Gewässerlebewesen ambitionierte Quecksilber-Grenzwerte vor, die in der Elbe bereits heute um ein Vielfaches überschritten werden. Die DUH und der BUND haben schon 2010 mit einem Rechtsgutachten nachgewiesen, dass diese Grenzwerte zwingend einzuhalten sind und jedenfalls kein zusätzliches Quecksilber in die Elbe eingetragen werden darf. Jeglicher zusätzliche Schwermetalleintrag in das Gewässer verstoße deshalb gegen europäisches Recht.

Das umstrittene Kohlekraftwerk wird von einem Konsortium von vornehmlich süddeutschen Stadtwerken und zu 36% von dem Schweizer Energiekonzern Repower AG projektiert. Repower gehört zu 51% dem Kanton Graubünden, in dem derzeit ein Volksbegehren mit dem Ziel vorangetrieben wird, diese Investition aufzugeben.

Am 29. März hat die Repower AG auf ihrer Jahresbilanz-Pressekonferenz erklärt, dass die bisherigen Investitionen in das Kraftwerk (umgerechnet 5,8 Mio. Euro) abgeschrieben würden, da die Realisierung des Projektes angesichts der geänderten energiepolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland in absehbarer Zeit nicht mehr realistisch erscheine. Auch eine Reihe beteiligter Stadtwerke hat der Kraftwerksgesellschaft bereits den Rücken gekehrt oder erklärt, sich nicht an der Realisierung der Kohleblöcke zu beteiligen.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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