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Bundesregierung reduziert Artenschutz und riskiert erneut Verurteilung durch Europäischen Gerichtshof

Archivmeldung vom 26.01.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Bundesregierung aufge­­fordert, den Entwurf der so genannten „kleinen Novelle“ des Bundesnaturschutzgesetzes nachzubessern. Die Novelle müsse das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 10.1. 2006 korrekt umsetzen. Das sei bislang nicht der Fall.

Der BUND kritisiert vor allem, dass Maß­nah­men in der Land- und Forstwirtschaft wie die intensive Düngung, Grünlandumbruch oder Waldwegebau künftig nicht als „Projekte“ im Sinne des Gesetzes gelten und deshalb nicht auf  ihre artenschutzrechtliche Verträglichkeit geprüft werden müssen.

Besonders gravierend sei auch, dass in der Land- und Forstwirtschaft und bei Bauvorhaben das Verlet­zungs- und Tötungsverbot für bedrohte Arten künftig nur noch für nach europäischem Recht geschützte Flora und Fauna, nicht aber für lediglich in Deutschland geschützte Arten gelten solle. Auf diese Weise entfalle für rund 2000 von 2600 hierzulande gefährdete Tiere und Pflanzen auf einen Schlag der Schutz. So werde es z.B. künftig legal sein, Kiebitzgelege zu zerstören, Orchi­deen­wiesen zu überdüngen oder Teiche zuzuschütten, in denen seltene Arten wie der Fadenmolch leben, wenn diese einem Bauprojekt im Weg stünden.

Deutschland war mit dem EuGH-Urteil zur Neufassung seines Naturschutzgesetzes verurteilt worden, weil es die Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie zum Schutz seltener Arten nicht umfassend genug berücksichtigt. Der Gerichtshof hatte zu viele Schlupflöcher beanstan­det, die verhinderten, bestimmte Agrarmaßnahmen oder Bauvorhaben auf ihre Verträglichkeit mit schützenswerten Lebensräumen oder Arten zu prüfen und wenn nötig auch zu verbieten. Der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf sei eine große Enttäuschung, sagte Gerhard Timm, Geschäfts­führer des BUND. Anstatt dem Urteil korrekt zu folgen, werde das Gesetzgebungs­ver­fahren erneut missbraucht, um solche Verbote zu vermeiden.

Timm: „Diese `kleine` Gesetzesnovelle des Bundes­na­tur­schutzgesetzes führt zu noch weniger Artenschutz als bisher. Das steht in krassem Gegensatz zu den vielfältigen Anstrengungen für den Erhalt bedrohter Tiere und Pflanzen. Wenn die Bundesregierung ihr bei der Übernahme der EU-Rats­präsidentschaft abgege­be­nes Versprechen, den Artenschwund aufzuhalten, tat­sächlich umsetzen will, muss sie den Gesetzentwurf entrümpeln und nachbessern. Der bisherige Entwurf zeugt von Respektlosigkeit gegenüber Europas höchstem Gericht und wird voraussicht­lich eine erneute und mit hohen Vertragsstrafen verbundene Verurteilung nach sich ziehen.“

Die ausführliche BUND-Position zur Gesetzesnovelle ist im Internet unter www.bund.net zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)

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