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.ausgestrahlt: Ankündigung von Zivilem Ungehorsam ist nicht strafbar

Archivmeldung vom 15.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Jochen Stay Bild: .ausgestrahlt
Jochen Stay Bild: .ausgestrahlt

Zur Aufnahme von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen 500 Atomkraftgegner, die angekündigt haben, sich an der Aktion „Castor Schottern“ zu beteiligen, erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt: „Die 500 Atomkraftgegnerinnen und Atomkraftgegner haben nicht zum ‚Castor schottern‘ aufgerufen, sondern nur öffentlich erklärt, dass sie sich an dieser Aktion beteiligen werden. Die öffentliche Ankündigung einer Regelverletzung ist aber im Gegensatz zu einem öffentlichen Aufruf nicht justiziabel.

Stay weiter: "Die Staatsanwaltschaft Lüneburg schießt also einmal wieder weit übers Ziel hinaus. Ich gehe davon aus, dass diese Ermittlungsverfahren nur der Abschreckung dienen sollen. Denn juristisch haltbar sind sie nicht. Spätestens nach dem Castor-Transport werden sie sang- und klanglos eingestellt.

Die Abschreckung wird deshalb kaum gelingen. Denn jeder, der sich an der Aktion ‚Castor Schottern‘ beteiligen möchte, weiß ja genau, dass ein solcher Akt des Zivilen Ungehorsams auch rechtliche Folgen haben kann. Ziviler Ungehorsam zeichnet sich als begrenzte Regelverletzung aus Gewissensgründen ja seit Gandhi gerade dadurch aus, dass die Beteiligten bereit sind, notfalls auch die juristischen Folgen der Aktion in Kauf zu nehmen.

Immer mehr Menschen sehen in der weiteren Anhäufung von Atommüll angesichts der völlig ungelösten Entsorgungsfrage ein Verbrechen an den kommenden Generationen. Das bewegt manche dazu, Schottersteine aus einem Gleis zu tragen, das für den Zugverkehr an diesem Tag gesperrt ist. Das bewegt viele andere dazu, sich an Sitzblockaden auf der Schiene und der Straßenstrecke zu beteiligen, die ja ebenfalls nicht völlig legal sind, sondern als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können.

Neben den Aktionen Zivilen Ungehorsams wird es vor und während des Castor-Transports nach Gorleben auch unzählige kleine und große angemeldete Demonstrationen geben, die eine Beteiligung von allen Atomkraftgegnern ermöglichen, die sich nicht in Konflikt mit der Justiz begeben wollen. .ausgestrahlt organisiert im Bündnis mit Initiativen und Umweltverbänden beispielsweise eine Großdemonstration in Dannenberg am 6. November.“

Quelle: .ausgestrahlt

 

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