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Rothirsch im Fadenkreuz - Ausrottung per Gesetz

Archivmeldung vom 01.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Günter Havlena / pixelio.de
Bild: Günter Havlena / pixelio.de

Das Saarland ist sehr stolz auf seine Biberpopulation, die sich nach einer Wiederansiedlung im Jahr 1994 auf heute geschätzte 500 Tiere vermehrt hat. Doch während der Biber im Saarland fast flächendeckend vorkommt, soll der Rothirsch in den meisten Regionen in Zukunft ausgerottet werden. "Der Entwurf für das neue Jagdgesetz im Saarland sieht sogenannte Bewirtschaftungsbezirke für Rotwild vor.

Das heißt: Wenn die Tiere das Gebiet verlassen, müssen sie abgeschossen werden", kritisiert Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung. Obwohl das Saarland zu den waldreichsten Bundesländern gehört und geeignete Lebensräume bietet, soll Rotwild in Zukunft nur im äußersten Norden leben dürfen. "Im Saarland leben Rothirsche schon heute nur auf etwa 15 Prozent der Waldfläche. Zum Vergleich: im benachbarten Rheinland-Pfalz immerhin auf 42 Prozent der Fläche", so Baron Münchhausen weiter.

Obwohl der Bestand an Bibern und Rothirschen im Saarland etwa gleich groß ist, werden die Konflikte, die mit dem Auftreten beider Wildtiere verbunden sind, unterschiedlich behandelt. "Wenn Biber Bäume fällen oder Obstbäume annagen, muss der Grundeigentümern den Schaden akzeptieren", erklärt Baron Münchhausen. Konflikte, die durch Rothirsche in den Wäldern auftreten, sollen per Ausrottungsbefehl von vornherein verhindert werden.

Mit der Einführung von Rotwild-Bewirtschaftungsbezirken würde sich das Saarland von einer modernen und zukunftsorientierten Wildpolitik verabschieden! "Jedes Wildtier soll sich seinen Lebensraum selbst suchen. Nach Ansicht der Deutschen Wildtier Stiftung verstoßen Rotwildgebiete auch gegen internationale Verpflichtungen, die Deutschland und damit die Bundes-länder im Rahmen von UN-Konventionen eingegangen ist. Im "Übereinkommen über die biologische Vielfalt" verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, den Bestand lebensfähiger Populationen zu fördern und zu schützen. Dies schließt eine regionale Ausrottung aus.

Quelle: Deutsche Wildtier Stiftung

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