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Bundesregierung hebt Schonzeit für Wildschweine auf

Archivmeldung vom 21.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ausgewachsenes Wildschwein
Ausgewachsenes Wildschwein

Foto: GerardM
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest wird die Schonzeit für Wildschweine aufgehoben. Das sieht eine Verordnung der Bundesregierung vor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt und die am Mittwoch im Kabinett verabschiedet werden soll.

"Durch die dadurch ermöglichte ganzjährige Bejagung soll eine erhebliche Ausdünnung der Schwarzwildpopulation erreicht werden", heißt es in der Verordnung. Dadurch würde "insbesondere das Risiko der Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest vermindert". "Mit der vorgelegten Änderung der Schweinepest-Verordnung haben wir ein effizientes Instrumentarium, um der Schweinepest wirkungsvoll zu begegnen", sagte der geschäftsführende Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU). In der Verordnung findet sich neben der Aufhebung der Schonzeit eine Reihe von Maßnahmen unter anderem zur Hygiene, die von den Behörden vor Ort angeordnet werden können.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. In den vergangenen Jahren hat sie sich über Russland, Weißrussland, die Ukraine, Moldawien, die baltischen Staaten und zuletzt im Sommer 2017 über Polen und Tschechien immer weiter ausgebreitet. Es wird vermutet, dass sich das Virus unter anderem durch Menschenhand verbreitet hat - über Lebensmittelreste, die unbedacht entsorgt und von Wildschweinen gefressen wurden. Sollte das Virus Deutschland erreichen, käme es auch zu erheblichen finanziellen Schäden für die Agrarwirtschaft.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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