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Volksinitiative will Fracking-Verbot vor Gericht durchsetzen

Archivmeldung vom 14.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Fracking:  Schematische Darstellung einer Bohrung mit potentiellen Risiken für die Umwelt
Fracking: Schematische Darstellung einer Bohrung mit potentiellen Risiken für die Umwelt

Foto: Mikenorton
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Schleswig-Holstein, das Tourismusland zwischen den Meeren, soll Deutschlands erste Fracking-Verbotszone werden. Um dieses Ziel zu erreichen, zieht die mit über 42.000 Bürgerunterschriften unterstützte "Volksinitiative zum Schutz des Wassers" [1] vor Gericht: Das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht soll feststellen, dass die Volksinitiative zur Aufnahme eines Fracking-Verbots in das Landeswassergesetz verfassungsgemäß ist.

Dies fordert ein diese Woche bei Gericht eingereichter Antrag der Volksinitiative [2] , die unter anderem von der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V., der Piratenpartei Schleswig-Holstein, dem BUND Schleswig-Holstein und der Schutzstation Wattenmeer e.V. unterstützt wird. "Wir klagen in Verantwortung für Mensch und Umwelt in ganz Deutschland", erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Patrick Breyer. "Wenn unsere Volksinitiative im Norden die erste Fracking-Verbotszone Deutschlands durchsetzt, können andere Bundesländer das auch. Mit unserer Klage wollen wir auch die direkte Demokratie und die Mitbestimmungsrechte der Bürger stärken."

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hatte das von der Volksinitiative geforderte Fracking-Verbot im November mehrheitlich noch für verfassungswidrig erklärt, weil Fracking Angelegenheit des Bundes sei. Doch die von der Volksinitiative beauftragte Rechtsanwältin und Umweltrechtsexpertin Dr. Roda Verheyen schreibt dem Landesverfassungsgericht nun, die Zuständigkeitsfrage sei dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten und nicht vom Landtag zu prüfen. Wörtlich heißt es in dem Schriftsatz: "Aus Sicht vieler Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins ist Fracking ein unüberschaubares, erhebliches Umweltproblem und Risiko".

[1] Homepage der Volksinitiative: http://vi-wasser.de [2] Die eingereichte Klageschrift: http://ots.de/JFfrdj

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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