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Deutsche Umwelthilfe kritisiert Abgase aus motorbetriebenen Gartengeräten

Archivmeldung vom 25.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutsche Umwelthilfe e.V. in der Kritik: Über 100 Anwälte und nur wenige Mitglieder. Abmahnungen gehören zu ihrem täglichen Geschäft.
Deutsche Umwelthilfe e.V. in der Kritik: Über 100 Anwälte und nur wenige Mitglieder. Abmahnungen gehören zu ihrem täglichen Geschäft.

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bei der Marktüberwachung motorbetriebener Gartengeräte machen sich die zuständigen Marktüberwachungsbehörden weiterhin einen schlanken Fuß. Umfangreiche Kontrollen der auf dem Markt erhältlichen Geräte sowie Sanktionen bei Verstößen finden noch immer ausschließlich in einem Bundesland statt.

Dies ist das Ergebnis der Länderabfrage 2018 zur Marktüberwachung handgeführter Maschinen der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband kritisiert dieses fortdauernde Behördenversagen zu Lasten der Gesundheit der Nutzer und fordert die zuständigen Stellen der Länder auf, sowohl eine ausreichende Anzahl an Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen als auch stichprobenhaft die Abgas-Emissionen der Geräte zu überprüfen und festgestellte Verstöße wirkungsvoll zu sanktionieren und diese Informationen zu veröffentlichen.

Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sind für die Überwachung der Abgas-Emissionen von Gartengeräten mit Verbrennungsmotor wie zum Beispiel Motorkettensägen, Freischneider oder Motorsensen zuständig. Sie sind dazu verpflichtet, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der gesetzlichen Umwelt- und Gesundheitsregelungen sicherzustellen. Handgeführte Gartengeräte mit kleinen Verbrennungsmotoren stoßen besonders hohe Mengen gesundheitsschädlicher Abgase aus.

Seit 2013 kontrolliert die DUH eigenständig im Rahmen ihrer Marktüberwachung als Verbraucherschutzorganisation Hersteller und Händler dieser Geräte und befragt gleichzeitig die Marktüberwachungsbehörden nach ihren Aktivitäten im Bereich der Gartengeräte und bewertet diese mit "Roten, Gelben oder Grünen Karten". In diesem Jahr vergab die DUH vier "Rote Karten", elf "Gelbe Karten" sowie einzig eine "Grüne Karte" an den Freistaat Bayern.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Handgeführte Gartengeräte mit Verbrennungsmotor stoßen grundsätzlich bereits viele gesundheitlich schädliche Stoffe aus. Wenn aber nicht einmal die laschen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, weil beispielsweise Hersteller bis zu einem Drittel der Kraftstoffe unverbrannt zum Kühlen des schlecht beschichteten Katalysators einsetzen, dann liegt hier schon faktisch eine vorsätzliche schwere Körperverletzung vor. Es ist unverständlich, warum weiterhin die Marktüberwachungsbehörden in 15 Bundesländern wegschauen und nicht konsequent gegen solche Betrugsgeräte vorgehen. Die ökologische Marktüberwachung ist das wichtigste Instrument für einen fairen Wettbewerb sowie Umwelt-, Gesundheits- und Klimaschutz. Die Wirksamkeit des Instruments hängt von konsequenten Kontrollen und Sanktionen ab. Im Bereich der Gartengeräte versagen die Behörden hier mit Ausnahme des Freistaats Bayern fast auf ganzer Linie und das fortwährend. Es ist für uns nicht akzeptabel, dass sich die Behörden auf Kosten der Verbraucher einen schlanken Fuß machen und nicht genau überprüfen, ob die Emissionen der Geräte im Einklang mit den Vorgaben stehen und so auch einen Betrug am Kunden zulassen."

Bei der Länderabfrage für 2018 stellt die DUH erneut erhebliche Defizite bei der Marktüberwachung handgeführter Maschinen fest. Nur ein Land - Bayern - führt seit 2014 eine strukturierte und umfassende Marktüberwachung mit stichprobenartigen Nachmessungen und entsprechenden Sanktionierungen durch und erhält damit die "Grüne Karte".

Trotz bestehendem Informationsanspruch haben sich die Bundesländer Berlin und Bremen wiederholt nicht auf die DUH-Abfrage zurückgemeldet. Neben Sachsen-Anhalt und dem Saarland erhalten diese beiden Bundesländer daher die "Rote Karte". Die elf übrigen Länder erhalten die "Gelbe Karte", da sie immerhin formale Prüfungen der technischen Unterlagen durchführten.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Bewertung der Marktüberwachungsbehörden der Länder nur unwesentlich verändert: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern haben angegeben, in 2018 immerhin mit Kontrollen der formalen Vorschriften begonnen zu haben und verbesserten sich von der ursprünglich "Roten Karte" auf die "Gelbe Karte".

Festgestellte Verstöße gegen die europaweit geltenden Vorschriften werden von den Marktüberwachungsbehörden der Länder sehr unterschiedlich behandelt. Die DUH hält daher einen bundesweit verbindlichen Ordnungswidrigkeitenkatalog mit definierten Geldbußen sowie klar definierten Vorgaben für weitere wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionierungsmaßnahmen in der zu überarbeitenden 28. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) für dringend nötig. Dazu Agnes Sauter, Leiterin des Bereichs ökologische Marktüberwachung: "Während man in Thüringen ein Verkaufsverbot als wirksame Maßnahme verhängt hat, werden Inverkehrbringer nicht konformer Geräte in anderen Bundesländern lediglich dazu aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Es kann nicht sein, dass es in das Ermessen eines jeden Bundeslandes gestellt ist, welche Sanktionen ergriffen werden. Das kann nicht im Sinne des Verbrauchers und eines fairen Handels sein."

Hintergrund:

Seit 2012 kontrolliert die DUH stichprobenhaft die Abgasemissionen mobiler handgeführter Maschinen und veröffentlicht seit 2013 die Ergebnisse ihrer Abgasmessungen und leitete mehrere Rechtsverfahren gegen Inverkehrbringer von Geräten mit zu hohen Schadstoff-Emissionen ein. Gleichzeitig fordert die DUH seit 2013 das Tätigwerden der für die Marktüberwachung zuständigen Landesbehörden.

Die letzte Untersuchung der DUH des realen Abgasverhaltens in 2018 zeigte bei 50 Prozent der getesteten Geräte eine zum Teil bis zu 760 prozentige Überschreitung der Grenzwerte für die Abgas-Emissionen. Nutzer derartiger Geräte sind in großer Gesundheitsgefahr, an Krebs im Rachen oder Atemtrakt zu erkranken oder sonstige bleibende gesundheitliche Schäden zu erleiden.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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