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NABU: Wegweisende Gesetzesänderung für Flüsse beendet Diskussion um Zuständigkeit

Archivmeldung vom 16.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Naturwald mit Fluß (Symbolbild)
Naturwald mit Fluß (Symbolbild)

Bild: Huber / pixelio.de

Das Bundeskabinett entscheidet heute über eine Gesetzesänderung, die Renaturierungsmaßnahmen an großen Flüssen durch die Wasserstraßenverwaltung (WSV) des Bundes ermöglichen soll. Der NABU begrüßt den Änderungsvorschlag, mit dem ein Schlussstrich unter die jahrelange Diskussion zwischen Bund und Ländern gezogen werden soll.

Die offene Zuständigkeitsfrage, wer was an Bundeswasserstraßen machen darf und soll, kritisiert der NABU schon seit Jahren. Bisher konnten die Wasserstraßenämter nur für die Verbesserung der Schifffahrt Baumaßnahmen umsetzen. Mit der Gesetzanpassung soll die WSV künftig auch umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands in Angriff nehmen können. Dazu gehören z. B. die großflächige Umgestaltung von Uferbereichen, die Entwicklung von Flussinseln und -bänken, der ökologischer Umbau von Buhnen und Leitwerken oder die Anbindung größerer Auengewässer und Nebenarme.

Die Anpassung ist auch für die Umsetzung des Bundesprogramms Blaues Band (BBD) essentiell. Mit dem Programm soll ein Biotopverbund entlang der großen Flüsse des Bundeswasserstraßennetzes entwickelt werden. Das Programm ist eine gemeinsame Initiative des Bundesumweltministeriums (BMU) und des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) und wurde 2017 vom Bundeskabinett verabschiedet. Die Arbeitsteilung sieht vor, dass die WSV im Zuständigkeitsbereich des Verkehrsministeriums Maßnahmen an Fluss und Ufer umsetzt. Das BMU hingegen unterstützt über das Auenförderprogramm Projekte Dritter, z.B. von Kommunen oder Umweltverbänden in der Aue.

"Die Gesetzänderung zum wasserwirtschaftlichen Ausbau ist unabdingbar, damit das Blaue Band Hand in Hand von Verkehrs- und Umweltseite umgesetzt werden kann. Nur so kommen wir auch dem europarechtlich geforderten guten Zustand für unsere Flüsse näher", kommentiert NABU-Bundesgeschäftsführer, Leif Miller.

Flüsse im ganzen Bundesgebiet wie Elbe, Donau, Rhein, Oder, Aller, Neckar und Mosel würden von der neuen Regelung profitieren. Der NABU fordert in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, dass regelmäßig öffentlich über die ökologischen Aktivitäten berichtet wird. Noch bestehen Vorbehalte auf Seiten der Umweltverbände, ob eine historisch auf verkehrlichen Flussausbau geprägte Behörde ökologisch hochwertige Maßnahmen entwickeln und umsetzen kann. Die BBD-Modellprojekte der WSV an Rhein und Weser und die Zusammenarbeit an der Havel und der Aller zeigen aber bereits, dass die WSV motiviert ist, verkehrliche Zielsetzungen und ökologische Gewässerentwicklung unter einen Hut zu bringen.

Nun müssen Bundeskabinett, Bundesrat und Bundestag grünes Licht für die Gesetzänderung geben. Dann können schon nächstes Jahr erste große Maßnahmen an den Flüssen verwirklicht und die Stellen besetzt werden, die der Bundestag mit dem Haushalt 2021 für diese Aufgabe bewilligt hat.

  • Gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzentwurf zum wasserwirtschaftlichen Ausbau von Bundeswasserstraßen von NABU und LBV
  • NABU-Studie zu gewässerökologischen Defiziten und Potentialen von Wasserstraßen

Quelle: NABU (ots)

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