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Verbot der Käfigbatterien bleibt

Archivmeldung vom 09.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

estern hat die EU-Kommission den Spekulationen der Legehennenhalter auf eine achtjährige Verlängerung der Zulassung der Legebatterien in Europa ein klares Ende gesetzt. Durch einen Report der EU-Kommission wurde das Verbot der konventionellen Käfighaltung zum 31. Dezember 2011 ausdrücklich bestätigt.

Der Report belegt, dass die konventionellen Käfige nicht im Einklang mit der Tiergesundheit der Legehennen stehen.

"Diese Entscheidung war deshalb notwendig, weil am Datum des Verbots der Legehennenhaltung ab 2012 zunehmend und massiv Kritik von Produzentenseite mit Hinweis auf negative wirtschaftliche Folgen geübt wurde und das Verbot auf 2020 verschoben werden sollte," so Dr. Marlene Wartenberg, Leiterin des VIER PFOTEN-Europa Büros Brüssel. "Das Ergebnis belegt jedoch, dass die Haltungsbedingungen in den Legebatterien nicht nur den natürlichen Verhaltensweisen der Tiere nicht gerecht werden, sondern auch die Gesundheit der Tiere gefährdet ist."

Konventionelle Käfige sind daher ab 1. Januar 2012 verboten, wie in der Richtlinie 1999/74/EG zu den Mindestanforderungen für Legehennen bereits festgelegt worden ist. "Auch geht das wirtschaftliche Argument der Produzenten insoweit ins Leere, als die Kosten für die Umstellung zum Beispiel auf ausgestaltete Käfige laut einer von der Industrie selbst in Auftrag gegebenen Studie bei weniger als einem Cent pro Ei liegen."

VIER PFOTEN engagiert sich seit nun knapp zehn Jahren gegen die Legehennenbatterien und hat zahlreiche Kampagnen mit Aktionen dazu durchgeführt. "Die Entscheidung der EU-Kommission geht zu Recht davon aus, dass sich die artgerechte Tierhaltung für die EU-Erzeuger zunehmend zum Verkaufsargument entwickeln wird. Bereits heute ist ein höherer Tierhaltungsstandard ein Wettbewerbsvorteil, wie es gerade die Eier-Kennzeichnung und die Knappheit der auf dem Markt verfügbaren Eier aus Freiland- und Bodenhaltung bewiesen hat", so Wartenberg. Jüngste Eurobarometer-Umfragen bestätigen, dass die Mehrheit der Befragten bereit ist, für Eier aus artgerechter Tierhaltung einen höheren Preis zu bezahlen.

Mit den in der Richtlinie 1999/74/EG festgelegten Mindeststandards - mindestens 750 cm2 Käfigfläche, ein Nest, Einstreu, eine Sitzstange und eine Scharrvorrichtung pro Tier - ist es jedoch den Tieren immer noch nicht möglich, ihre natürlichen Verhaltensweisen angemessen auszuleben, so etwa das so genannte Aufbauen, das bedeutet das Aufrichten und mit den Flügeln schlagen. Daher befürwortet VIER PFOTEN aus tierethischen, tiergesundheitlichen und ökonomischen Gründen den Umstieg auf die Freilandhaltung - ökonomisch deshalb, weil der private Verbraucher bereits ein ausgeprägtes Bewusstsein für die auch ethische Bewertung eines Produkts bewiesen hat und für sein Frühstücksei auf die Freilandhaltung zurückgreift. Nicht das Endprodukt selbst zählt mehr als ausschließliches Kaufkriterium, sondern mittlerweile mindestens gleichrangig der Entstehungsprozess.

Quelle: VIER PFOTEN

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