Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Natur/Umwelt BBU fordert von Bundes-Umweltministerin Hendricks: Keine Verschleierung von Pro-Fracking-Plänen, sondern Fracking ausnahmslos verbieten

BBU fordert von Bundes-Umweltministerin Hendricks: Keine Verschleierung von Pro-Fracking-Plänen, sondern Fracking ausnahmslos verbieten

Archivmeldung vom 02.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Fracking:  Schematische Darstellung einer Bohrung mit potentiellen Risiken für die Umwelt
Fracking: Schematische Darstellung einer Bohrung mit potentiellen Risiken für die Umwelt

Foto: Mikenorton
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) wertet die jüngsten Äußerungen von Bundes Umweltministerin Hendricks als erneuten Versuch, den wirklichen Inhalt der von ihr und Bundes-Wirtschaftsminister Gabriel formulierten Fracking-Pläne gegenüber der Öffentlichkeit zu verschleiern. Statt ihre eigene Aussage, „der Schutz der menschlichen Gesundheit und des Trinkwassers habe ‚absolute Priorität‘ in klare Politik umzusetzen, erlaubt das „Gabriel-Hendricks-Eckpunktepapier‘ sowohl Fracking im Sandgestein wie im Schiefergestein. Der BBU fordert die Bundes-Umweltministerin daher auf, das Eckpunktepapier fallen zu lassen und ein Fracking-Verbot ohne Wenn und Aber auf den Weg zu bringen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt zu den Äußerungen von Frau Hendricks: „Wenn die Bundes-Umweltministerin erklärt, dass es ‚Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit bei uns nicht geben‘ wird, ist dies weder belegt noch eine Absage an Fracking. Denn Schiefer- und Kohleflözgas kann nach dem Eckpunktepapier der Ministerin unterhalb von 3.000 m problemlos mittels Fracking gefördert werden. Und auch Forschungs-Fracking bleibt auf der Tagesordnung. Zudem lassen ihre Aussagen den Schluss zu, dass nach einer Schamfrist der Einstieg in die wirtschaftliche Gasförderung im Schiefergestein erfolgen wird. Das, was Frau Hendricks der Bevölkerung als Entwarnung verkaufen will, ist in Wahrheit höchst alarmierend“

Auch der Verweis der Bundes-Umweltministerin auf das jüngste Gutachten des Umweltbundesamtes (UBA) ist für den BBU nicht stichhaltig. Weder sind die offenen Fragen aus den bisherigen Gutachten vollständig abgearbeitet worden, noch zeigt das zweite UBA-Gutachten auf, wie ein umfassendes Management der vom Fracking ausgehenden Gefahren erfolgen kann. Angesichts dieser Erkenntnisdefizite bleiben die von Frau Hendricks angekündigten „strengen Regeln zum Fracking“ eine bloße Illusion. Für die Formulierung solcher Regeln gibt es bisher keine wissenschaftliche Grundlage.

Für den BBU steht daher fest: Im Interesse der Bevölkerung und der Umwelt kann nur eine Schlussfolgerung aus dem UBA-Gutachten gezogen werden. Frau Hendricks muss ihr Eckpunktepapier fallen lassen und ein Verbotsgesetz für Fracking ohne Wenn und Aber auf den Weg bringen. Frankreich hat dies bereits getan und damit den strengsten Standard für Fracking gesetzt. Der BBU fordert die Bundes-Umweltministerin auf, direkt nach der Sommerpause ein derartiges Gesetz vorzulegen.

Quelle: BBU

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte tabula in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige