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PETA will für Ferkel Verfassungsbeschwerde einlegen

Archivmeldung vom 15.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sau in Kastenstand mit Ferkeln in der Intensivtierhaltung, eine legale Art der Tierquälerei.
Sau in Kastenstand mit Ferkeln in der Intensivtierhaltung, eine legale Art der Tierquälerei.

Foto: Maqi
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Tierschutzorganisation PETA will kommende Woche in Vertretung der Ferkel Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. Anlass sei die betäubungslose Kastration männlicher Ferkel, die als extrem schmerzhaft gilt.

"Diese Praxis wollte die Bundesregierung eigentlich bis Ende 2018 abschaffen", sagte die Rechtsanwältin Cornelia Ziehm, die für PETA die Beschwerde vertritt. Doch dann sei dem Druck der Landwirtschaftslobby nachgegeben und das Verbot um weitere zwei Jahre hinausgeschoben worden. Das Klagerecht der Tiere leitet Ziehm aus dem seit 2002 im Grundgesetz verankerten Staatsziel des Tierschutzes her und aus Artikel 2, der die körperliche Unversehrtheit garantiert. Wenn Vereine oder Unternehmen Grundrechtsträger seien und diese Rechte einklagen könnten, "dann sollten Tiere das erst recht können", sagte Ziehm dem "Spiegel".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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