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Bundestags-Juristen halten nationales Glyphosat-Verbot für möglich

Archivmeldung vom 14.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GLOBAL 2000, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: GLOBAL 2000, on Flickr CC BY-SA 2.0

Ein nationales Verbot des Pflanzengifts Glyphosat ist nach Einschätzung der Juristen des Bundestags trotz der EU-Zulassung unter strengen Voraussetzungen möglich. Das geht aus einem Gutachten des Europa-Referats des Bundestags im Auftrag der Grünen-Fraktion hervor, das der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt.

Gemäß der Pflanzenschutz-Verordnung könnten "spezifische nationale Verwendungsbedingungen und deren Konsequenzen, beispielsweise für die Biodiversität, in die Prüfung einbezogen werden, welche der Zulassung des Pflanzenschutzmittels möglicherweise entgegenstehen oder bestimmte Auflagen erfordern", heißt es in dem Gutachten. Unter diesen Voraussetzungen "sind nationale Zulassungen unter Auflagen oder ein nationales Verbot von Pflanzenschutzmitteln, deren Wirkstoff auf Unionsebene genehmigt worden ist, möglich", heißt es in dem 19-seitigen Papier.

Die Frage, ob konkrete Voraussetzungen für ein Verbot existieren, wollen die Gutachter aber nicht abschließend beantworten. Die EU-Kommission hatte erst am Dienstag entschieden, Glyphosat in den EU-Ländern für weitere fünf Jahre zuzulassen. Im Bundestag regt sich jedoch Widerstand. SPD, Grüne und Linke wollen ein nationales Verbot durchsetzen, weil sie die Artenvielfalt gefährdet sehen. "Wir werden jetzt weiter klären, wie das im Detail umsetzbar ist", erklärten die Grünen-Politiker Oliver Krischer und Harald Ebner.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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