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Union: Neue Regelungen zum Umgang mit dem Wolf

Archivmeldung vom 18.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Junge Wölfe (Symbolbild)
Junge Wölfe (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Am heutigen Mittwoch hat der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Dazu erklären die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und der zuständige Berichterstatter, Klaus-Peter Schulze:

Marie-Luise Dött: "Die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland ist ein Erfolg für den Naturschutz. Festzustellen ist allerdings auch, dass die Wolfspopulation in Deutschland deutlich anwächst. Damit besteht die Gefahr, dass die ohnehin bestehenden Probleme von Hobby- und Nutztierhaltern mit Nutztierrissen zunehmen und sich auf weitere Regionen ausdehnen werden. Zudem wurden Wölfe in unmittelbarer Nähe bzw. sogar in Siedlungen gesichtet. Daraus lässt sich schließen, dass der Wolf seine Scheu vor dem Menschen verliert oder sogar aus falsch verstandener Tierliebe gefüttert wird.

Angesichts dieser Situation ist die Weiterentwicklung der Regeln zum Umgang mit dem Wolf dringend erforderlich. Eine Akzeptanz wird die Wiederansiedlung des Wolfes in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland nur behalten, wenn auf die genannten Konflikte konsequent reagiert wird. Das haben wir getan."

Klaus-Peter Schulze: "Mit dem heute verabschiedeten Gesetzentwurf haben wir ein Fütterungsverbot beschlossen und den Abschuss von Wolfshybriden geregelt. Zudem wird die Schadensschwelle abgesenkt, ab der Wölfe geschossen werden dürfen. Darüber hinaus können Wölfe künftig bejagt werden, bis keine Nutztierrisse mehr stattfinden. Die Jäger sind immer vorab über solche Maßnahmen zu informieren. Auch Hobbytierhalter können künftig bei Rissen entschädigt werden, sofern sie entsprechende Schutzmaßnahmen für ihre Tiere ergriffen hatten.

Nach diesen wichtigen Änderungen werden wir im nächsten Schritt die besondere Situation der Tierhalter in Deich- und Gebirgsregionen analysieren und erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Tiere prüfen. Im Rahmen dieser Arbeiten wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erneut ein regionales Bestandsmanagement diskutieren."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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