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D.I.B. warnt vor Wiederzulassung von Clothianidin

Archivmeldung vom 20.03.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Maja Dumat / PIXELIO
Bild: Maja Dumat / PIXELIO

Pflanzenschutzmittel werden in nahezu allen Kulturen zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen eingesetzt, bienenrelevant sind dabei vor allem Raps, Mais und Obst. Das Insektizid Clothianidin aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide ist in Deutschland seit 2004 in verschiedenen Pflanzenschutzmitteln enthalten, die überwiegend zur Saatgutbehandlung eingesetzt werden. Seit dem dramatischen Bienensterben in Baden und Bayern im Frühjahr 2008 ruhen teilweise die Zulassungen von Saatgutbehandlungsmitteln, die Clothianidin enthalten.

Es war damals eindeutig festgestellt worden, dass eine Vergiftung der Bienen durch Abrieb dieses Pflanzenschutzmittelwirkstoffs bei Maissaatgut vorlag. Der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) hat seither gegenüber allen zuständigen Behörden und der Politik mehrfach auf die Gefährlichkeit von Clothianidin und anderer Neonicotinoide hingewiesen und gefordert, dass diese klarstellen, dass eine Schädigung von Bienen und Brut durch Pflanzenschutzmittel nicht hinnehmbar ist.

Weiter muss geklärt werden, in wieweit die gute Wasserlöslichkeit der Neonicotinoide dazu führt, dass diese Wirkstoffe von Bienen beim Wasserholen ins Volk transportiert werden, z. B. bei Ausschwemmung an die Oberfläche oder durch liegengebliebenes Saatgut am Boden bei Regen. Untersuchungen der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim haben eindeutig nachgewiesen, dass Clothianidin durch Pflanzensaftausscheidungen (Guttation) von Bienen aufgenommen wird und stark toxisch wirkt.

Vor dem Hintergrund der Sondergenehmigung des BVL zum Einsatz des Pflanzenschutzmittels "Santana" am 12. März fordert das Präsidium des D.I.B. nochmals ausdrücklich:

  • keine Großflächenversuche und kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit neonicotinoiden Wirkstoffen, solange ein Schutz der Bienen nicht gewährleistet ist,
  • umfassende Überprüfung der betreffenden zugelassenen Pflanzenschutzmittel hinsichtlich der Bienenvolkgefährlichkeit und Überwinterungsfähigkeit der Bienenvölker unter realen, natürlichen Bedingungen,
  • umfassende Prüfung und Untersuchung der Auswirkung von neuen Pflanzenschutzmitteln vor Zulassung auf Bienen und Bienenvölker,
  • umfassende Erforschung der subletalen Effekte von Neonicotinoiden auf Bienen und Brut 
  • sowie Erforschung der "Quellen", wo sich Bienen überall Wasser holen.

Quelle: D.I.B.

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