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Flickenteppich bei Gentechnik-Gesetzgebung darf nicht entstehen

Archivmeldung vom 09.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Christoph Aron / PIXELIO
Bild: Christoph Aron / PIXELIO

Am 2. April trat die EU-Richtlinie in Kraft, welche Mitgliedsstaaten die Möglichkeit einräumt, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken (sog. Opt Out-Lösung). Damit werden einerseits den Ländern Handlungsspielräume beim GVO-Anbau eingeräumt. Andererseits sollen gentechnikkritische Mitgliedsstaaten dazu bewegt werden, ihren Widerstand gegen Anbauzulassungen innerhalb der EU aufzugeben. Auf nationaler Ebene wird derzeit darüber diskutiert, ob für den Bund eine einheitliche Lösung ermöglicht werden soll, oder ob die einzelnen Bundesländer eigene Regelungen treffen sollen.

Mit großer Sorge beobachtet der Deutsche Imkerbund e. V. (D.I.B.) die stockende Umsetzung. Er vertritt die Interessen von knapp 100.000 Imkerinnen und Imkern in Deutschland und setzt sich seit langem für den Schutz von Bienen und Imkereiprodukten vor dem Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und deren Folgen ein. Denn leider fehlen nach wie vor Koexistenz-Regeln, die diesen Schutz in Deutschland garantieren. Dies dürfte auch mit praktischen Schwierigkeiten zusammenhängen. Denn Bienen kennen keine Ländergrenzen und sammeln Pollen und Nektar im Umkreis bis zu 8 km. Sie können so Material aus GVO-Pflanzen in Imkereiprodukte, z. B. den Honig, eintragen. Honig ohne GVO kann daher überhaupt nur bei Wahrung großer Distanzen zu GVO-Anbauflächen produziert werden. Verbraucher und Handel legen aber größten Wert auf naturreinen Honig. Zum einen entstehen für die Imker hohe Analyse- und Vermeidungskosten. Zum anderen steht ihnen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ein Schadenersatzanspruch zu, wenn sie ihren Honig in Folge des Eintrages kennzeichnen müssen. Für die Imkerei sind die zusätzlichen Kosten und Risiken - insbesondere der drohende Verlust des Verbrauchervertrauens - nicht tragbar.

Aus diesen Gründen hat der Präsident des D.I.B., Peter Maske, sich am 03.06.2015 mit einem Schreiben an den Bundeslandwirtschaftsminister gewandt und diesen um Unterstützung gebeten. Maske fordert darin ein bundesweites und einheitliches Anbauverbot für künftige wie für bereits zugelassene GVO. Der D.I.B. sieht es als erforderlich an, eine gesetzliche Grundlage im Gentechnikgesetz zu schaffen, damit die zuständige Bundesbehörde ein solches bundesweites Anbauverbot erlassen kann. Eine Zersplitterung der Befugnisse und Zuständigkeiten in den einzelnen Bundesländern, wie dies diskutiert wird, bezeichnet der D.I.B.-Präsident sowohl umweltpolitisch als auch landwirtschaftlich nicht vertretbar. Dieser "Flickenteppich" erzeuge letztlich Rechtsunsicherheit und verschiedene Rechtslagen in den Bundesländern.

Eine bundeseinheitliche Regelung ist für die Belange der Imkerei von besonderer Bedeutung, denn diese können wegen der weiträumigen Verfrachtung von Pollen und der Tätigkeit der Bienen in ihrem Flugradius gar nicht auf Länderebene wirksam geschützt werden. Der Flugradius der Bienen wird es den Imkereien unmöglich machen, in GVO-Anbauregionen Bienenprodukte entsprechend den Qualitätserwartungen der Verbraucher und des Handels unter wirtschaftlichen Bedingungen herzustellen. Wenn daher in Teilen des Bundesgebietes wirksame Anbauverbote bestehen, in anderen Teilen nicht, sind zahlreiche Konflikte zwischen GVO-Anbau und Bienenhaltung vorprogrammiert. Von essentieller Bedeutung ist daher, dass in Deutschland ein funktionierender gesetzlicher Rahmen geschaffen wird, damit rechtzeitig und effektiv auf die zu erwartenden Anbauzulassungen reagiert werden kann.

Quelle: Deutscher Imkerbund e. V. (ots)

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