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Landwirte sind beim Gewässerschutz gefordert

Archivmeldung vom 28.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Rinder am Ufer der Weser
Quelle: (Foto: Thünen-Institut/Claudia Heidecke) (idw)
Rinder am Ufer der Weser Quelle: (Foto: Thünen-Institut/Claudia Heidecke) (idw)

„Guter chemischer Zustand“ von Oberflächengewässern und Grundwasser wird voraussichtlich auch 2021 nicht überall im Einzugsgebiet der Weser erreicht – Ausdehnung von Agrarumweltmaßnahmen und eine moderate Verschärfung der Düngeverordnung allein reichen nicht aus, um Stickstoffüberschüsse seitens der Landwirtschaft in notwendigem Umfang zu reduzieren.

Mit der Wasserrahmenrichtlinie hat die Europäische Union 2000 ein Instrument geschaffen, um die Qualität von Grund- und Oberflächenwasser im Einzugsbereich von Flüssen europaweit zu verbessern. Die Richtlinie gibt Ziele für die Qualität von Oberflächengewässern und Grundwasser vor. Diese Ziele müssen 2015, in Ausnahmefällen bis spätestens 2021 oder 2027, erreicht werden. Welche Anstrengungen die Landwirtschaft unternehmen muss, damit die Wasserqualität im Einzugsgebiet der Weser den Vorgaben der EU-Richtlinie genügt, zeigt aktuell eine gemeinsame Studie des Thünen-Instituts für Ländliche Räume, des Forschungszentrums Jülich und des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei für das Jahr 2021. Das Fazit der regional differenzierten Analyse für die Weser: Selbst wenn die landwirtschaftlichen Nährstoffeinträge durch Einhaltung der Düngeverordnung, technischen Fortschritt und absehbare Entwicklungen in der Landwirtschaft bis 2021 wie modelliert abnehmen, muss der Stickstoffüberschuss den Modellergebnissen zufolge noch um weitere 53.000 Tonnen sinken, um die Zielkonzentrationen für Grund- und Oberflächengewässer nicht zu überschreiten.

„In vielen Gemeinden und Kreisen besteht kein Handlungsbedarf, in einigen Regionen aber müsste der jährliche Stickstoffüberschuss aus der Landwirtschaft deutlich unter die von der Düngeverordnung vorgegebenen 60 Kilogramm Stickstoff pro Hektar reduziert werden – vor allem auch in Regionen mit intensiver Viehhaltung“, so Dr. Claudia Heidecke vom Thünen-Institut für Ländliche Räume. Die Studie zeigt dazu verschiedene Handlungsoptionen auf. „Wenn die Landwirte grundwasserschonende Ausbringungsverfahren einsetzen oder nach der Ernte keinen Wirtschaftsdünger ausbringen, kann der Stickstoffaustrag deutlich reduziert werden“, erläutert Thünen-Wissenschaftlerin Andrea Wagner. „Auch die reduzierte Mineraldüngung von Getreide und der Zwischenfruchtanbau können wirksame Strategien sein.“ Aber selbst wenn die geförderten Agrarumweltmaßnahmen auf Landwirtschaftsflächen im Vergleich zu 2007 um mehr als das Zehnfache ausgeweitet würden, könnten die Qualitätsziele der EU bis 2021 insbesondere in diesen Regionen nicht erreicht werden. Dies verdeutlicht die Schwierigkeiten, vor denen Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Politik stehen.

Die länderübergreifenden Analysen und flussgebietsweiten Simulationen zum aktuellen Nährstoffeintrag sowie zur zukünftigen Belastungssituation der Weser wurden mit dem AGRUM-Modellverbund durchgeführt. Dieser Verbund besteht aus einem regional differenzierten Agrarsektormodell und zwei hydro(geo)logischen Modellsystemen. Die wissenschaftlichen Arbeiten begleitete ein Facharbeitskreis, bestehend aus Vertretern der Flussgebietsgemeinschaft und der Bundesländer aus landwirtschaftlichen und gewässerkundlichen Arbeitsbereichen.

Der Endbericht „Entwicklung eines Instrumentes für ein flussgebietsweites Nährstoffmanagement in der Flussgebietseinheit Weser (AGRUM+-Weser) ist als Thünen-Report 21 veröffentlicht und kann auf der Webseite des Thünen-Instituts unter http://www.ti.bund.de „Thünen-Institut“ -> Rubrik „Infothek-> Publikationen -> Thünen Report“ oder direkt unter http://literatur.ti.bund.de/digbib_extern/dn054564.pdf heruntergeladen werden.

Quelle: Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei (idw)

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