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Verbesserter Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen

Archivmeldung vom 04.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: klaas hartz  / pixelio.de
Bild: klaas hartz / pixelio.de

Seit heute gilt die neue VDE-Anwendungsregel zum Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen (VDE-AR-N 4210-11). Um zukünftig die Zahl der Stromunfälle von Vögeln zu minimieren, haben Experten des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) wirkungsvolle technische Maßnahmen formuliert. So enthält die VDE-Anwendungsregel konkrete Vorgaben für den Neubau von Freileitungen und für die Nachrüstung bestehender Masten. Aufgenommen wurden nur solche Schutzmaßnahmen, die sowohl von Netzbetreibern als auch Naturschützern als wirksam eingestuft werden.

Beispielsweise werden an Abspannmasten Isolatoren mit einer Länge von mindestens 60 cm eingesetzt. Für Tragmasten können zukünftig neue Bauformen, zum Beispiel mit isoliertem Querträger verwendet werden. Als nicht mehr zulässig werden unter anderem Vogelabwehrkugeln, Stützermasten ohne Abdeckhauben oder metallische Vogelabweiser eingestuft. Dr. Klaus Richarz, Vorsitzender der Projektgruppe und Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, zieht ein positives Fazit: „Die neue VDE-Anwendungsregel ist ein Meilenstein für den Schutz von Großvögeln und setzt auch im europäischen Vergleich Maßstäbe. Durch die intensive Zusammenarbeit mit Naturschützern, Netzbetreibern und Behörden konnte dieser Erfolg für die Vogelwelt erreicht werden.“ Die VDE-Anwendungsregel ist in das VDE-Vorschriftenwerk aufgenommen worden und damit für alle Netzbetreiber verbindlich. Mit ihr wird erstmals eine bundeseinheitliche Regelung des Themas Vogelschutz erreicht. Für Neubauten gilt die Regelung ab sofort, für die Nachrüstung bestehender Masten gilt eine gesetzliche Übergangsfrist bis Ende 2012.

Die VDE-Anwendungsregel wurde in einer Projektgruppe innerhalb des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) entwickelt und nach öffentlicher Anhörung verabschiedet. In der Projektgruppe waren neben Netzbetreibern und Behörden auch Naturschutzorganisationen vertreten. Damit ist eine breite Akzeptanz der Neuregelung gewährleistet. Die VDE-Anwendungsregel war durch die Pflicht zum Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen im Bundesnaturschutzgesetz von 2002 notwendig geworden. Dort wurde eine Frist zur Umsetzung des Ziels „Vogelschutz“ bis Ende 2012 formuliert. Das Gesetz macht allerdings keine Angaben darüber, wie der Vogelschutz technisch umgesetzt werden soll. Hierzu gab es nur einen Maßnahmenkatalog von 1991, der mittlerweile sowohl von Netzbetreibern als auch Naturschützern als veraltet angesehen wird. Mit der VDE-Anwendungsregel existiert nun ein aktualisiertes und verbindliches Regelwerk. Mit ihrer Umsetzung wird in Deutschland ein verbesserter Schutz für Vögel erreicht.

Quelle: VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.

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