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Strafanzeige von Tierschützern gegen Delfinarien-Betreiber erfolgreich

Archivmeldung vom 13.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Delfine werden vom Menschen gestört. Bild: pixelio.de/V. Plack
Delfine werden vom Menschen gestört. Bild: pixelio.de/V. Plack

Der Geschäftsführer des Schweizer Vergnügungsparks "Connyland", Erich Brandenberger, erhielt jetzt von der Kreuzlinger Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen "Übler Nachrede" gegenüber deutschen Tierschützern. Wiederholt hatte Brandenberger in der Öffentlichkeit einen Zusammenhang zwischen dem Tod von zwei Delfinen im November 2011 im Connyland-Delfinarium und dem deutschen Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) und seinem Geschäftsführer Jürgen Ortmüller hergestellt. Auf der Connyland-Internetseite war bis vor kurzem noch zu lesen: "Mit den Anschuldigungen an unsere Mitarbeiter machen sich Jürgen Ortmüller und sein Umfeld selber dringend tatverdächtig."

Brandenberger behauptete noch bis zur Schließung des Delfinariums im Oktober 2013, bei der erneut ein Delfin starb, dass die im November 2011 verstorbenen beiden Delfine durch Giftanschläge umgekommen seien, obgleich eine Untersuchung des Tierspitals der Universität Zürich ergeben hatte, dass die Tiere aufgrund einer falschen Medikamentierung mit Antibiotika verstorben seien. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin wegen "fortgesetzter Tierquälerei" den Connyland-Tierarzt Manuel Garcia H. mit einem Strafbefehl belegt, gegen den dieser Einspruch erhob. Der Tierarzt war lange Jahre im Duisburger Zoo tätig. Während dieser Zeit kamen ebenfalls mehrere Delfine um.

Der WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller stellte aufgrund der falschen Anschuldigungen durch Brandenberger Strafanzeige wegen "Übler Nachrede". Der Connyland-Geschäftsführer wiederum berief sich auf die "in der Verfassung verankerte Meinungsäußerungsfreiheit". Selbst bei der polizeilichen Einvernahme bekräftigte Brandenberger seine Vorwürfe gegen Ortmüller und kritisierte gleichzeitig die Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Untätigkeit.

Pikanterweise hatte das Connyland zuerst Jürgen Ortmüller und das WDSF verklagt, weil diese noch vor dem Tod der beiden Delfine von "Tierquälerei" gesprochen und die Haltungsbedingungen kritisiert hatten, nachdem innerhalb von drei Jahren acht Delfine verstorben waren. Ortmüller bezeichnete das vormalige Urteil gegen die Tierschützer als "paradox", weil die Staatsanwaltschaft nun selbst aufgrund der Falschmedikamentierung von "fortgesetzter Tierquälerei" spricht.

Der Iserlohner Rechtsanwalt der Tierschützer, Gerd Schönfelder, erläuterte in der Strafsache gegen Brandenberger, dass sämtliche Vorwürfe des Connyland haltlos seien. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass Ortmüller nie tatverdächtig gewesen ist.

Die Kreuzlinger Staatsanwaltschaft setzte im Strafbefehl gegen Brandenberger eine bedingte Geldstrafe von 750 Franken mit einer Probezeit von 2 Jahren fest. Darüber hinaus wurde Brandenberger mit einer Busse von 300 Franken und der Übernahme der Verfahrenskosten von 585 Franken belegt. Gegen den Strafbefehl kann der Connyland-Geschäftsführer noch Einspruch erheben.

Quelle: Journal Society GmbH (ots)

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