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GdF Suez soll über Jahre illegal eine undichte Bohrschlamm-Deponie in Sachsen-Anhalt betrieben haben

Archivmeldung vom 20.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Sachsen-Anhalt
Wappen von Sachsen-Anhalt

Der französische Energiekonzern GdF Suez (heute "ENGIE") hat in Brüchau (Sachsen-Anhalt) über Jahre hinweg eine Bohrschlammgrube für gefährliche Öl- und Gasabfälle betrieben, obwohl diese undicht war. Nach Recherchen des WDR wusste der Konzern seit Mitte 2000, dass Schadstoffe aus der Deponie - darunter radioaktives Radium - ins Grundwasser gelangten. Nach Ansicht des Aachener Umweltjuristen Hans-Jürgen Müggenborg war der Betrieb der Bohrschlammgrube spätestens ab diesem Zeitpunkt illegal.

Dem WDR liegt unter anderem ein Gutachten aus dem Jahr 2000 vor, in dem stark erhöhte Werte des radioaktiven Radium226 im Grundwasser rund um die Bohrschlamm-Deponie nachgewiesen wurden. Brüchau ist eine der größten Bohrschlammgruben auf dem Gebiet der ehemaligen DDR und befindet sich in der Altmark, einem der wichtigsten Erdgasfördergebiete Deutschlands. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass die Radium-Kontamination eindeutig auf die Deponie zurückzuführen ist.

Interne Schriftstücke aus dem Unternehmen, die der WDR einsehen konnte, belegen, dass GdF-Suez spätestens seit Mitte 2000 von der Grundwasserverseuchung wusste. Eine daraufhin von dem Unternehmen beantragte "wasserrechtliche Genehmigung", die den Weiterbetrieb der Deponie trotz der Grundwasserbelastung hätte legalisieren können, wurde nach WDR-Recherchen von der zuständigen Bergbehörde im November 2002 ausdrücklich verwehrt.

Anschließend wurde die Bohrschlammgrube - mit Duldung des zuständigen Landesbergamtes - noch zehn Jahre lang zur Entsorgung gefährlicher, teils radioaktiver Abfälle aus der Öl- und Gasindustrie genutzt. Mit großer Wahrscheinlichkeit wurden in Brüchau auch radioaktive Öl- und Gasabfälle aus anderen Bundesländern entsorgt, insbesondere aus Niedersachsen. Dem WDR liegt eine Liste des Landesbergamtes Niedersachsen vor, in der unter den "Entsorgungsstätten für natürlich vorkommende radioaktive Stoffe der Erdöl-/Erdgasindustrie" auch die Firma "Gaz de France Produktion Exploration Deutschland GmbH" mit Sitz in Salzwedel auftaucht - jene Firma, die auch die Bohrschlammgrube in Brüchau betreibt.

Nach Ansicht des Aachener Umweltjuristen Prof. Hans-Jürgen Müggenborg war der Betrieb der Deponie spätestens seit feststand, dass sie undicht ist, illegal. "Die nachteilige Veränderung des Grundwassers ist untersagt, nicht nur dort, wo Grundwasser zur Trinkwasserversorgung genutzt wird", sagte Müggenborg gegenüber dem WDR. Deshalb hätte man reagieren und den weiteren Betrieb der Deponie stoppen müssen. Illegal war der Betrieb der Deponie nach Auffassung des Juristen aber auch deshalb, weil dort zumindest zu DDR-Zeiten nachweislich unterschiedliche Sonderabfälle diverser Industriebetriebe wie zum Beispiel cyanidhaltige Galvanikschlämme abgelagert worden sind, die Deponie aber nur für bergbauliche Abfälle zugelassen war.

Das für die Aufsicht zuständige Landesbergamt Sachsen-Anhalt bestreitet nicht, dass aus der Bohrschlammgrube Brüchau Schadstoffe ins Grundwasser gelangen, rechtfertigt aber den Weiterbetrieb mit Besonderheiten des Bergrechts. Ähnlich argumentiert die Betreiberfirma. In einer schriftlichen Stellungnahme erklärt die heutige "ENGIE E&P Deutschland" gegenüber dem WDR, es habe "aus Sicht des Unternehmens" (...) zu jeder Zeit ein zugelassener Betriebsplan für die Deponie Brüchau" bestanden.

Aber das Bergrecht decke keine Verunreinigung des Grundwassers, sagt Umweltjurist Müggenborg: "Es gibt keine einzige Vorschrift, die besagt, dass im Bereich des Bergbaus das Wasserrecht nicht gilt." Wegen des Weiterbetriebs der Bohrschlammgrube müssen die Verantwortlichen des Unternehmens und der Aufsichtsbehörde nach Einschätzung von Prof. Müggenborg auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. "Das konzertierte Nichtstun über einen sehr langen Zeitraum von mehr als zehn Jahren halte ich auch strafrechtlich für ausgesprochen kritisch", so Prof. Müggenborg im WDR.

Einer der Verantwortlichen dürfte der frühere CDU-Landtagsabgeordnete Jürgen Stadelmann sein. Er war von 1998 bis 2006 Leiter der für die Untersuchung der Deponie Brüchau zuständigen "Abteilung Umweltanalytik" bei GdF Suez. 2009 wurde er zum Staatssekretär im Umweltministerium von Sachsen-Anhalt berufen. Nachdem er in einen Umweltskandal verwickelt war, trat er 2011 von diesem Posten zurück. Heute leitet Stadelmann die "Landesanstalt für Altlastenfreistellung" in Magdeburg - eine Behörde, die unter anderem für die inzwischen stillgelegte Deponie Brüchau zuständig ist.

In Deutschland gibt es geschätzt rund 1400 Bohrschlammgruben, in denen gefährliche und teils radioaktiv belastete Abfälle der Öl- und Gasindustrie lagern. Am Beispiel der Grube Brüchau in Sachsen-Anhalt ist es dem WDR erstmals gelungen, anhand von internen Dokumenten und Zeugenaussagen ein umfassendes Bild einer solchen Deponie zu erstellen - von den eingelagerten Schadstoffen über nachgewiesene Umweltbelastungen bis hin zu Fehlleistungen und möglichen Gesetzesverstößen von Betreiber und Behörden.

Quelle: WDR Westdeutscher Rundfunk (ots)

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