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NABU fordert zum Tag des Verbraucherschutzes: Hände weg vom Saatgut!

Archivmeldung vom 14.03.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Bild: Jiry / pixelio.de
Bild: Jiry / pixelio.de

Die große Mehrheit der deutschen Verbraucher lehnt gentechnisch veränderte Pflanzen im Essen ab. Dennoch haben die Bundesländer Niedersachsen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, um die strikte Reinhaltung von Saatgut aufzuweichen und Verunreinigungen unterhalb von 0,1Prozent künftig ohne Kennzeichnung zu dulden. "Die Nulltoleranz muss wirklich bei Null bleiben, sonst ist das der Anfang vom Ende der gentechnikfreien Landwirtschaft", kritisiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Zum Tag des Verbraucherschutzes am Dienstag, 15. März, fordert der NABU die Ministerpräsidenten der Länder auf, den Antrag für die Duldung gentechnischer Verunreinigungen von Saatgut auf der Sitzung des Bundesrates am 18. März abzulehnen. "Wenn sie die Wahlfreiheit der Konsumenten, Landwirte und Züchter ernsthaft sichern wollen, dann müssen sie zuallererst das Saatgut vor Kontaminationen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) schützen. Denn das Saatgut steht am Anfang der Lebensmittelkette, deshalb ist es auch volkswirtschaftlich geboten, dort für die größtmögliche Reinheit zu sorgen", erklärt Miller. Die Gefahren, die von einer Aufweichung der Nulltoleranz ausgehen, sind sehr real, erläutert Miller: "Konkret bedeutet eine Toleranz von 0,1 Prozent beispielsweise bei Raps, dass bis zu 500 unerkannter gentechnisch veränderter Rapspflanzen pro Hektar ausgebracht werden können.

Und die werden sich selbstständig weitervermehren, auskreuzen und sich damit unerkannt in der Landschaft und Landwirtschaft etablieren können." Tatsächlich kommen jetzt schon die meisten GVO als Futtermittel nach Deutschland und landen auf dem Weg über die Tiermägen unerkannt auf unseren Tellern. Weltweit werden große Mengen an gentechnisch verändertem Mais und Soja als Tierfutter angebaut, die auch nach Europa gelangen. Doch nicht alle sind bei uns zugelassen. Deshalb hat der zuständige Ausschuss der EU-Mitgliedsländer im Februar dieses Jahres bereits die Aufhebung der Nulltoleranz für in der EU nicht zugelassene GVO bei Futtermitteln beschlossen. Nun sollen diese Regelungen auch für Saatgut gelten. "Das wollen die deutschen Verbraucher nicht, und das können wir auch im Interesse des Naturschutzes nicht hinnehmen", betont Miller.

D.I.B.-Präsident fordert Einhaltung der Nulltoleranz bei Saatgut

Der Präsident des Deutschen Imkerbundes e. V., Peter Maske, forderte heute in einem Schreiben die Ministerpräsidenten aller Bundesländer auf, sich in der Sitzung des Bundesrates am Freitag für den Erhalt der Imkerei in Deutschland und damit für die flächendeckende Bestäubung einzusetzen und gegen den Vorschlag des Agrarausschusses zu stimmen, die Nulltoleranz bei Saatgut aufzuheben. Saatgut ist die Grundlage unserer Ernährung und der Anfang aller Lebensmittelproduktion. Der Agrarausschuss des Bundesrates hatte am 28. Februar 2011 einen Entschließungsantrag angenommen, der die Bundesregierung auffordert, durch "Verwaltungsvorschrift eine für alle Wirtschaftsbeteiligten praktikable technische Lösung für die Nulltoleranz bei Saatgut baldmöglichst zu definieren", das heißt, den Weg für gentechnisch verändertes Saatgut frei zu machen. Einmal auf dem Feld ausgebracht, kann sich dieses GVO-Saatgut unkontrolliert ausbreiten.

"Eine Aufweichung der jetzt bestehenden Nulltoleranz hätte fatale Folgen für die gesamte Imkerei in Deutschland", so Maske. Denn eine Ausbringung von Saatgut, das Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen enthält, welches keine lebensmittelrechtliche Zulassung hat, birgt die Gefahr einer Eintragung von Pollen in den Honig. Selbst durch geringste Mengen von Pollen nicht zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen verliert Honig seine Verkehrsfähigkeit.

Dies stellte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes im aktuellen Verfahren klar. Er fordert daher die konsequente Anwendung der so genannten Nulltoleranz.

Honig ist im Bewusstsein der Verbraucher ein hochwertiges und unbelastetes Nahrungsmittel. Eine Vermarktung von Honig würde durch die Verbreitung von mit GVO verunreinigtem Saatgut erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht.

Ein Rückgang der Imkerei wäre die Folge.

Die Imker fordern daher jetzt von der Politik, dass der Grundgedanke der Koexistenz auch für die Bienenhaltung umgesetzt und die Rechte der Imker nicht mit solch folgeschweren Entscheidungen untergraben werden.

Quelle: NABU / Deutscher Imkerbund e. V

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