Etappensieg für den Fischotter in Bayern: Nach Beschwerde vorerst kein vereinfachtes Verfahren für den Fischotterabschuss

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Fischotter dürfen auf Grundlage der Allgemeinverfügung in Oberfranken vorerst nicht im vereinfachten Verfahren erschossen werden. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Beschwerdeverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in einem sogenannten Hängebeschluss. Bis Ende Juni gilt das Verbot - mit Aussicht auf Verlängerung bis zur Entscheidung im Eilverfahren.
Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: "Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist ein wichtiger Zwischenerfolg und sendet ein positives Signal für den Artenschutz. Wir sind zuversichtlich, den Fischotter auch langfristig vor dem Abschuss zu schützen. Der Konflikt um den streng geschützten Fischotter steht stellvertretend für den Kampf um den Schutz bedrohter Arten und die Wahrung des Naturschutzrechts in Deutschland und Europa."
Hintergrund:
Die Allgemeinverfügung zum Abschuss des Fischotters wurde am 14. Februar 2025 von der Regierung von Oberfranken erlassen. Sie weist Gebiete und die jeweiligen maximalen Tötungszahlen aus, für die erleichterte Anträge gestellt werden können. Dagegen hatte die DUH im März Klage eingereicht. Den Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Bayreuth am 3. Juni 2025 als unzulässig ab, da die Allgemeinverfügung keine unmittelbare Abschusserlaubnis sei, sondern nur eine Gebietsfestlegung und eine Begrenzung der Fischotterentnahme.
Der VGH in München hat damit dem Recht auf effektiven Rechtsschutz von Umweltverbänden Rechnung getragen. Solange das Gericht noch nicht über die Rechtslage im Eilverfahren entschieden hat, dürfen vorerst keine Ausnahmegenehmigungen auf Grundlage der Allgemeinverfügung erteilt werden.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)