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Harte Anforderungen an das gesetzlich geschützte Dolphin Safe Label für Dosenthunfisch bleiben in Kraft

Archivmeldung vom 03.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bereits zum vierten Mal ist die US-Regierung vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, die strikten US-Gesetze für die Einfuhr von „delfinsicher“ gefangenem Dosenthunfisch zu lockern. Die Entscheidung der Richter des Bundesberufungsgerichts, U.S. Ninth Circuit Court of Appeals, war einstimmig.

„Dies ist ein großer Sieg für den Delfinschutz und für das Dolphin-Safe-Thunfisch-Logo, dem die Verbraucher damit weiterhin vertrauen können“, betont David Phillips, Leiter des Meeressäugerprogramms des Earth Island Institute (EII), einer der klageführenden Umweltorganisationen.

Seit mehr als sechs Jahren bemüht sich die US-Regierung, dass „delfin-tödlicher“ Dosenthunfisch aus Mexiko, Venezuela und anderen südamerikanischen Ländern in den USA als „delfinsicher“ vermarktet werden darf. Dagegen haben mehrere Umweltschutzorganisationen gemeinsam mehrfach erfolgreich geklagt und gewonnen.

Hintergrund des erbittert geführten Disputs ist die Methode, mit der der Thunfisch gefangen wird. So jagen Fischer im tropischen Ostpazifik nach Richtlinien der Inter-American Tropical Tuna Commission (IATTC) gezielt Delfinschulen und kreisen sie mit Ringwadennetzen ein, weil sie unter den Delfinen einen Thunfischschwarm vermuten. „Zwar werden die Delfine anschließend wieder freigelassen, doch belegen wissenschaftliche Untersuchungen eindeutig, dass das ständige Einfangen die Gesundheit der Meeressäuger schädigt, dass zahllose Delfinbabys von ihren Müttern getrennt werden und sterben“ erklärt die Gesellschaft zur Rettung der Delphine (GRD), die das SAFE-Programm für „delfinsicher“ gefangenen Thunfisch in Deutschland kontrolliert und umsetzt. „Das SAFE-Programm des EII verbietet den Einsatz dieser Fischfangmethode kategorisch, die EU leider nicht“, betont die GRD.

Nach Ansicht der siegreichen Delfinschützer bleibt der Regierung jetzt nur noch der Weg über den mehrheitlich demokratisch geführten Kongress. Dessen Zustimmung gilt allerdings als extrem unwahrscheinlich.

Mit Beginn der später 1950er Jahren bis Anfang der 1990er Jahre hatte die Thunfischindustrie durch das Umkreisen von Delfinschulen nach Berechnungen des EII mehr als 7 Millionen Delfine getötet. Es war die größte Massenvernichtung von Meeressäugern in der Geschichte der Menschheit. Die Delfinbestände haben sich bis heute nicht davon erholt. Hauptgrund dafür sind nach Ansicht der meisten Experten Fischereien aus Mexiko, Venezuela, Kolumbien und El Salvador, die nach wie vor Delfine beim Thunfischfang jagen und einkreisen.

Weitere Informationen und die SAFE-Liste der in Deutschland als „delfinsicher“ überprüften und von der GRD kontrollierten Thunfischmarken sind online abrufbar unter:
www.thunfischliste.de

Quelle: Pressemitteilung Gesellschaft zur Rettung der Delphine e.V.

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