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Artenschutz: Verschärftes Verbot des Elfenbeinhandels in der EU tritt in Kraft

Archivmeldung vom 11.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Konfisziertes Elfenbein. Bild WWF-Canon / Mike Goldwater
Konfisziertes Elfenbein. Bild WWF-Canon / Mike Goldwater

Am Dienstag ist ein Gesetzespaket in Kraft getreten, welches den Handel mit Elfenbein in der Europäischen Union (EU) weitgehend verbietet. Dies schreibt das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes zu lesen: "Die EU-Kommission beschloss die Maßnahmen im Dezember, der Leitfaden zur EU-Regelung für den Elfenbeinhandel wurde überarbeitet und verschiedene Anhänge zu Verordnung der Kommission und des EU-Rats wurden angenommen.

Der Import, Export und EU-interner Handel mit unverarbeitetem Elfenbein sind eingeschränkt worden. Die Verordnungen sehen Ausnahmen vor, in denen das weiße Gold gehandelt werden darf. Stoßzähne, die vor 1947 gewonnen und zertifiziert sind, dürfen zu bestimmten Zwecken angeboten werden. So ist beispielsweise der Verkauf zum Zweck der Reparatur antiker Artefakte oder an Museen weiterhin erlaubt.

In der Mitteilung der EU-Kommission von Dezember anlässlich des Beschlusses wurde der EU-Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, Virginijus Sinkevičius, zitiert. Dieser sprach von der „unglaublichen Geschwindigkeit“, mit der Wildtiere ausgerottet würden.

„Um diesen globalen Trend umzukehren und die biologische Vielfalt zu schützen, müssen wir unsere Arbeit auch zu Hause erledigen. Mit den heutigen Maßnahmen erfüllen wir unser Versprechen, weiter gegen den Elfenbeinhandel vorzugehen, und senden ein klares Signal, dass Elfenbein in der EU nicht mehr wie andere Rohstoffe gehandelt werden kann und auch anderswo nicht gehandelt werden sollte“, argumentierte der Kommissar.

Schätzungsweise 20.000 bis 30.000 Afrikanische Elefanten werden jedes Jahr wegen ihrer Stoßzähne getötet.

Der internationale kommerzielle Handel mit Elfenbein ist seit 1989 durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verboten. Für die Europäische Union liegt die Kompetenz für Verordnungen über den Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen bei der Europäischen Gemeinschaft (EG). Das internationale Abkommen wurde in der EU durch Verordnungen implementiert und erweitert, die in den Mitgliedsstaaten direkt anwendbar sind. Die EU-Verordnungen regeln den Binnenhandel sowie den Handel mit Nicht-EU-Mitgliedsstaaten und erweitern die internationale Regelung. So gelten in der EU beispielsweise strengere Einfuhrbedingungen.

Die in Kraft getretenen Regelungen verschärfen die Vorschriften des EU-Aktionsplans gegen den Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen aus dem Jahr 2016. 2017 wurde in der EU ein Verbot der Ausfuhr von Rohelfenbein eingeführt."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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