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„Erschütternde Skrupellosigkeit“: Illegale Tierversuche in Münster kein Einzelfall

Archivmeldung vom 28.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild:  Daniel Müller, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Daniel Müller, on Flickr CC BY-SA 2.0

An der Universität Münster wurde ein illegales Mäuselabor entdeckt und Strafanzeige gegen drei Verantwortliche gestellt. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche befürchtet, dass das Vergehen wie in vorangegangenen Fällen wieder nur als Kavaliersdelikt abgehandelt wird. Zudem spricht der Ärzteverein bei den bekannt gewordenen Fällen wie jetzt in Münster und unlängst in Jena und Bad Nauheim von „lediglich der Spitze des Eisbergs“.

An der Medizinischen Fakultät der Universität Münster führte ein anonymer Hinweis die Behörden zu einem illegalen Labor in einem Keller. Dort waren offensichtlich über Jahre Tierversuche ohne Genehmigung durchgeführt worden. Das Veterinäramt geht davon aus, dass die Mäuse über längere Zeit unter erheblichen Schmerzen gelitten haben. Wegen Verdachts auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz stellte die Stadt Münster Strafanzeige gegen drei Mitarbeiter.

Von „erschütternder Skrupellosigkeit“ spricht Dr. med. vet. Corina Gericke, Vizevorsitzende des Vereins Ärzte gegen Tierversuche im neuesten Fall von illegalen Tierversuchen und geht von einer Dunkelziffer aus. „Nur dank Whistleblowern oder engagierten Behördenvertretern kommen solche Praktiken ans Licht des Tages.“ In den letzten Jahren machten zwei andere Fälle Schlagzeilen:

Am zur hessischen Kerkhoff-Klinik gehörenden Franz-Groendel-Institut in Bad Nauheim wurde jahrelang systematisch gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte zwei Jahre lang Beweise zusammengetragen und der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Vier Forscher hatten wiederholt besonders grausame Tierversuche durchgeführt, die von den Behörden explizit untersagt worden waren. So wurden Mäuse einer radioaktiven Strahlung ausgesetzt und an sieben aufeinanderfolgenden Tagen je 150 Minuten auf dem Rücken liegend fixiert, um Herzschäden durch Stress hervorzurufen. Trotz klarer Beweislage stellte die Staatsanwaltschaft Gießen das Verfahren Ende 2014 gegen eine Geldstrafe von 72.000 Euro ein, d.h. die Täter wurden nicht verurteilt und sind weiterhin in der Forschung tätig.

Im Mai 2016 sollen auch am Leibnitz-Institut für Altersforschung Jena nicht genehmigte Tierversuche durchgeführt worden sein, denen etwa 13.000 Tiere zum Opfer gefallen sein sollen. Das Landesamt für Verbraucherschutz Thüringen stellte Strafanzeige gegen vier Mitarbeiter. Obwohl die staatsanwaltlichen Ermittlungen auch ein Jahr später noch laufen, sind die Tierversuche wieder aufgenommen worden.

„Die rechtlichen Bestimmungen im Bereich Tierversuche sind ohnehin viel zu lasch“, moniert Gericke. So muss jeder formal korrekt gestellte Antrag von den Behörden genehmigt werden. „Nicht einmal eine ethische Abwägung zwischen dem Leid der Tiere und dem postulierten Nutzen des Versuchs wie von der EU gefordert, wird deutschen Behörden zugestanden.“ Die Tierärztin befürchtet, dass der Fall in Münster auch wieder als Bagatelle abgetan wird. „Wenn so ein skandalöser Tierschutzverstoß aufgedeckt wird, ist eine konsequente Verfolgung durch den Staat das Mindeste, was man erwarten kann.“

Weitere Infos: Tiere in Hessen rechtswidrig zu Tode geforscht >>

Quelle: Ärzte gegen Tierversuche e.V.

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