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Wieder ein Wolf erschossen

Archivmeldung vom 16.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: paukereks / pixelio.de
Bild: paukereks / pixelio.de

Wie das Sächsische Ministerium für Umwelt am heutigen Montag mitteilte, wurde vergangenen Freitag ein Wolf nahe Bautzen illegal geschossen. Der Abschuss ereignete sich im Territorium des Milkeler Rudels mit einem Schrotgewehr. Der NABU verurteilt die Tat auf das Schärfste und prüft Strafanzeige gegen Unbekannt zu stellen. "Dreizehn Jahre ist der Wolf nun wieder in Deutschland heimisch. Dieser Abschuss ist die insgesamt neunte bekannte illegale Tötung seither. Für eine streng geschützte Art ist das nicht akzeptabel", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Nach Bundesnaturschutzgesetz ist der Wolf eine streng geschützte Tierart. Seine illegale Tötung kann mit bis zu fünf Jahren Haft und 50.000 Euro Geldstrafe geahndet werden. Erst im April 2012 hatte ein Jäger im Westerwald den ersten Wolf seit über 120 Jahren in Rheinland-Pfalz illegal geschossen.

In Sachsen war der Wolf im Jahr 2012 in das Jagdrecht aufgenommen worden. Er ist somit der Jägerschaft unterstellt und trotz ganzjähriger Schonzeit als jagdbare Tierart benannt. "Die gewünschte Akzeptanzsteigerung, die der Landesjagdverband erreichen wollte, ist nicht absehbar", so Bernd Heinitz, Vorsitzender des NABU Sachsen. "Der Jagdverband hat eine Bringschuld und sollte sich aktiv auf die Suche nach dem Täter begeben. Wenn der Jagdverband so zum Schutz des Wolfes steht, wie dies gerne verkündet wird, sollte er beweisen können, dass der Täter nicht aus seinen Reihen stammt", so Heinitz.

Wölfe besiedeln seit dem Jahr 2000 wieder erfolgreich Deutschland. Aus den ersten Wölfen sind bis heute 25 Rudel, von der Nordsee bis zur tschechischen Grenze, entstanden. Nach Einschätzung des NABU werden Wölfe langfristig in allen Flächenbundesländern vorkommen. Die Erfahrungen aus dreizehn Jahren Nachbarschaft von Mensch und Wolf in Sachsen beweisen, dass der Wolf keine Bedrohung für Mensch, Wild oder die Existenz von Schafhaltern ist. Um seinen Bestand, der europaweit als stark gefährdet gilt, zu sichern, bedarf es weiterer Schutzbemühungen.

NABU-Rechtsgutachten zum Schutzstatus des Wolfes: www.NABU.de/aktionenundprojekte/wolf/news/11517.html

Quelle: NABU (ots)

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