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Umweltministerium Brandenburg windet sich um Verantwortung: Schutzzäune im Nationalpark Unteres Odertal rechtswidrig

Archivmeldung vom 10.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild Wildtierschutz Deutschland e.V. Fotograf: Stephan Schulz/Wildtierschutz De
Bild Wildtierschutz Deutschland e.V. Fotograf: Stephan Schulz/Wildtierschutz De

In einem Schreiben an Umweltminister Vogel wirft Wildtierschutz Deutschland dem brandenburgischen Ministerium vor, sich aus der Verantwortung für die fehlende Umwelt-Verträglichkeitsprüfung für die durch den Landkreis Uckermark rechtswidrig aufgestellten ASP-Schutzzäune zu winden.

Das Umweltministerium kommentiere den fortwährenden Rechtsbruch durch den Landkreis lediglich als Zuschauer, nehme aber nicht sein Weisungsrecht gemäß des Brandenburgischen Naturschutzrechts wahr.

Die bundesweit agierende Tierschutzorganisation hat aufgrund der unterlassenen FFH-Verträglichkeitsprüfung bereits Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht. Gemeinsam mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) und in Brandenburg anerkannten Umweltverbänden wurden am 8. Februar auch erste einstweilige Verfügungen gegen den Landkreis Uckermark beantragt. Ziel ist der Abbau und eine rechtskonforme Verlegung der Schutzzäune im hochsensiblen Natura 2000-Gebiet des Nationalparks Unteres Odertal.

In einer von Oppositionsparteien beantragen Ausschusssitzung am 7. Februar äußerten sich sowohl das Umwelt- als auch das in Sachen Zaunbau federführende Gesundheitsministerium dahingehend, dass die naturschutzrechtlichen Prüfungen vor Beginn des Zaunbaus nicht vorgenommen wurden, weil eine angebliche "Gefahr im Verzug" bestanden habe.

Die Gefahr im Verzug hat es bereits zum Zeitpunkt des ersten Zaunbaus nicht mehr gegeben. Die grünen Ministerien flüchten sich hier in Schutzbehauptungen, wohl um die Rechtswidrigkeit ihres Handels zu vertuschen. Schon in der ersten Verfügung des Landkreises Uckermark heißt es: "Seit 2019 bereitet sich die ASP in Wild- und Hausschweinebeständen in Westpolen aus. Das Tierseuchengeschehen dort bleibt dynamisch und breitet sich auch entlang der deutsch-polnischen Grenze in nördlicher Richtung aus. Am 10.09.2020 wurde der erste ASP-Fall in Deutschland amtlich festgestellt. Seitdem breitet sich die ASP im Land Brandenburg in den Landkreisen Spree-Neiße (SPN) und Oder-Spree (LOS) weiter aus."

Bei der Entscheidung über den "Schutzkorridor" am 27.08.2021 wussten sowohl die Ministerien als auch der Landkreis Uckermark bereits seit zwei Jahren, dass die Afrikanische Schweinepest sich von Polen aus nähert. Zu diesem Zeitpunkt war die ASP seit einem Jahr in Brandenburg angekommen. Auch die Problematik für die Wildtiere war zumindest dem Landkreis damals schon seit vier Monaten bekannt: Seitdem der erste feste Zaun (Fertigstellung April 2021) gebaut wurde, gab es immer wieder einzelne Meldungen über tot aufgefundene Rehe am Zaun.

Die Gefahrensituation ist also keineswegs - wie die Ministerien glauben machen wollen - plötzlich und unerwartet eingetreten. Der Landkreis und die grünen Ministerien hätten schon lange rechtskonforme Maßnahmen treffen können, um die drohende Gefahr abzuwenden. Das war im Landkreis Uckermark ersichtlich nicht der Fall. Nicht einmal eine vom Nationalpark vorgeschlagene weniger schädigende Zauntrasse wurde in Betracht gezogen. Die Errichtung der beiden Zäune war bereits nach nationalem und internationalem Recht rechtswidrig. +++

Quelle: Wildtierschutz Deutschland e.V. (ots)

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