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66 Prozent der Bürger fordern ein Fracking-Verbot

Archivmeldung vom 07.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Fracking:  Schematische Darstellung einer Bohrung mit potentiellen Risiken für die Umwelt
Fracking: Schematische Darstellung einer Bohrung mit potentiellen Risiken für die Umwelt

Foto: Mikenorton
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Campact, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) und der Zusammenschluss von Bürgerinitiativen „Gegen Gasbohren“ haben heute die Bundesregierung aufgefordert, ihr geplantes Fracking-Gesetz zurückzuziehen und die umstrittene Gasfördermethode stattdessen zu verbieten. Die Verbände wissen bei dieser Forderung die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich.

Nach einer von Campact beauftragten repräsentativen Bevölkerungsumfrage des Meinungsforschungsinsti­tuts Emnid vom 3./4. Mai unterstützen 66 Prozent der Befragten ein Verbot von Fracking in Deutschland. Nur 23 Prozent würden Fracking erlauben. Der Rest war unentschieden oder gab keine Meinung an (http://bit.ly/emnid-umfrage). Über 150 000 Menschen haben zudem im Internet den Campact-Appell „Fracking stoppen!“ unterzeichnet (https://www.campact.de/fracking/stoppen/teilnehmen/).

„Die große Mehrheit der Bürger fordert ein Verbot von Fracking, damit unser Grundwasser nicht in Gefahr gerät, mit Chemikalien verseucht zu werden. Die Regierung darf diese Hochrisiko-Technologie nicht über die Köpfe der Menschen hinweg durchsetzen. Sie muss ihren Gesetzesentwurf zurückziehen, der Fracking den Weg ebnen würde“, forderte Christoph Bautz von Campact.

Oliver Kalusch, Mitglied des Geschäftsführenden Vorstands des BBU und aktives Mitglied des Netzwerks „Gegen Gasbohren“ erklärt: „Nach wie vor plant die Bundesregierung, Fracking durchzusetzen. Außerhalb von Wasserschutzgebieten sind Fracking und die Verpressung der Prozessrückstände in den Untergrund un­verändert möglich. Daran ändern auch die neuen Vorschläge für Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes und der UVP-Verordnung Bergbau nichts. Die von der Koalition hochgelobten Korrekturen am Fracking­-Recht sind reine Kosmetik.“

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnte davor, sich bei der Abschätzung der Umweltfolgen des Fracking auf Umweltverträglichkeitsprüfungen zu verlassen. Claudia Baitinger, BUND-Expertin für Fracking: „Erfahrungsgemäß dient das Instrument der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zerstörung natürlicher Lebensgrundlagen oft nur als Feigenblatt. Es bietet letztendlich keine Gewähr für die Vermeidung von Schäden an Mensch und Umwelt. Um die Grund- und Trinkwasserressourcen in Deutschland umfassend schützen zu können, muss die riskante Methode des Fracking generell verboten werden.“

Um der Forderung nach einem Fracking-Verbot Nachdruck zu verleihen, hat der BUND einen Gesetzesvorschlag zur Änderung des Bundesberggesetzes erarbeitet. Bereits jetzt untersagt dieses Gesetz Fördermethoden für Bodenschätze, wenn ihr „überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen“. Der BUND forderte, dass das Fracking wegen seiner umweltgefährdenden Risiken in diesem Gesetz explizit als verbotene Fördermethode genannt werden müsse.

Den Entwurf des BUND für ein Fracking-Verbotsgesetz finden Sie im Internet unter http://www.bund.net/frackinggesetz Die gemeinsame Stellungnahme von BBU und 16 Initiativen zum geplanten Fracking-Recht finden Sie un­ter: http://www.bbu-online.de/Stellungnahmen/Fracking_Stellungnahme.pdf

Quelle: BBU

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