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Forstminister Wilhelm Dietzel: „Das Kyrill-Darlehen-Sonderprogramm der Hessischen Landesregierung wird verlängert!“

Archivmeldung vom 16.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der auch für den Forst in Hessen zuständige Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wilhelm Dietzel hat heute in Wiesbaden darauf hingewiesen, dass Privatwaldbesitzer in Hessen noch bis zum 30. Juni Anträge auf zinsverbilligte Darlehen aus dem „Kiryll-Darlehen-Sonderprogramm“ stellen können:

„In Zusammenarbeit mit der Landestreuhandstelle Hessen - Bank für Infrastruktur, der Landwirtschaftlichen Rentenbank und den Hausbanken steht den `Kyrill-geschädigten` privaten Waldbesitzern ein zinsverbilligtes Kreditvolumen von bis zu 30 Millionen Euro zur Verfügung. Aus dem Kyrill-Darlehen-Sonderprogramm können solche Betriebsmittel finanziert werden, die zur Bewältigung der Sturmschäden erforderlich sind. Als Richtgröße für die Darlehenshöhe kann von 25 Euro je Festmeter (m3) Sturmholz ausgegangen werden. Antragsberechtigt sind private Unternehmen der Forstwirtschaft“.

Der Sturm „Kyrill“ vom 18. Januar dieses Jahres hat im hessischen Wald große Schäden verursacht. „Die Aufräumarbeiten, insbesondere die Aufarbeitung, Lagerung und Vermarktung der geworfenen Bäume wird konsequent fortgesetzt, jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen“, betonte Staatsminister Wilhelm Dietzel. „Daher haben wir uns in Abstimmung mit der LTH - Bank für Infrastruktur dazu entschlossen, das „Kyrill-Darlehen-Sonderprogramm“ der hessischen Landesregierung zu verlängern.“ Die hessischen Privatwaldbesitzer können somit weiterhin, und zwar bis zum 30. Juni 2007, Anträge auf zinsverbilligte Darlehen stellen.

Für die Beantwortung von Fragen zur Darlehensgewährung aus dem Kyrill-Darlehen-Sonderprogramm stehen Ansprechpartner bei der LTH-Bank für Infrastruktur telefonisch unter der Rufnummer 069 / 9132 - 4004 sowie die hessischen Forstämter zur Verfügung.

Die Antragsvordrucke, sowie das aktuelle Merkblatt stehen bei den Hausbanken sowie als Download unter http://www.lth.de/ und www.hmulv.hessen.de zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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