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Tierqual im Labor wieder einmal als Bagatelldelikt abgetan

Archivmeldung vom 20.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de
Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de

Der für den 7. Januar geplante Prozess gegen Mitarbeiter des Max-Planck-Instituts für Biologische Kybernetik in Tübingen wurde abgesagt. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche hatte vor 4 Jahren Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gestellt und ist schockiert, aber nicht überrascht über die aktuelle Absage. Nach Kenntnis des Vereins kommen von Tierexperimentatoren verübte Straftaten nur extrem selten ans Licht des Tages und wenn, werden sie als Bagatellen gehandhabt.

Am Max-Planck-Institut (MPI) in Tübingen wurden jahrelang qualvolle Hirnversuche an Rhesusaffen durchgeführt. Sie müssen stundenlang mit unbeweglich festgeschraubtem Kopf sitzen und werden durch Wasserentzug zur „Kooperation“ gezwungen. 2014 dokumentierte eine Undercover-Recherche schwere Misshandlungen der Affen durch die MPI-Mitarbeiter. Ärzte gegen Tierversuche stellte im Januar 2015 Strafanzeige. Drei Jahre später wurden drei der Mitarbeiter, darunter der Institutsleiter Nikos Logothetis, zu Geldstrafen verurteilt, weil sie Affen zu lange haben leiden lassen. Die Beschuldigten erhoben Einspruch. Im für den 7.1. angesetzten Prozess vor dem Amtsgericht Tübingen hätte der Fall geklärt werden sollen. „Es wäre in der Geschichte Deutschland einmalig gewesen, dass sich Tierexperimentatoren für ihre Taten vor Gericht hätten verantworten müssen“, erklärt Dr. Corina Gericke, Vizevorsitzende von Ärzte gegen Tierversuche.

Doch jetzt haben sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht auf eine vorläufige Einstellung geeinigt, die laut Amtsgericht Tübingen mit einer Geldauflage in Höhe einer 4-5-stelligen Summe verbunden ist. Bei Nichtzahlung wird der Prozess wiederaufgenommen. Grund für die Einstellung ist ein neues Gutachten, das die Verteidigung bei der Ruhr-Universität Bochum (RUB) in Auftrag gegeben hat. „Dass vier Jahre nach Einreichen der Strafanzeige und wenige Tage vor dem Gerichtsprozess plötzlich ein Gefälligkeitsgutachten aus dem Hut gezaubert wird, ist ein Schlag ins Gesicht aller Tierversuchsgegner“, empört sich Tierärztin Gericke. Ärzte gegen Tierversuche zweifelt daher die Objektivität des Gutachtens an, denn an der RUB wurden bis 2012 fast identische Versuche an Affen vorgenommen, wie am MPI. Sie wurden eingestellt als der Forscher in Pension ging.

Der Fall Tübingen reiht sich damit in die Liste der als Bagatellen gehandhabten Straftaten im Labor. Strafanzeigen gegen Tierexperimentatoren werden regelmäßig eingestellt, auch wenn noch so erdrückende Beweise für Straftatbestände vorliegen, weiß Gericke aus Erfahrung. So wurde das Verfahren gegen Experimentatoren der Kerkhoff-Klinik Bad Nauheim, die jahrelang qualvolle nicht genehmigte Tierversuche an Mäusen und Schweinen durchgeführt haben, gegen Zahlung einer äußerst geringen Geldstrafe eingestellt, obwohl die Behörden über Jahre hinweg massive Tierschutzverstöße dokumentiert hatten. Eine Forscherin, die an der Uni Münster illegale Tierversuche an Mäusen durchgeführt hat, darf weiter experimentieren. Am Leibnitz-Institut in Jena kamen durch einen Whistleblower ebenfalls nicht genehmigte Tierversuche ans Licht. Nachdem die Versuche für ein Jahr gestoppt wurden, dürfen die Forscher weitermachen wie bisher.

Der Ärzteverein geht von einer enormen Dunkelziffer von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz in deutschen Laboren aus, die niemals zur Ahndung kommen, weil es keine unabhängigen Kontrollen gibt.

Weitere Informationen

Quelle: Ärzte gegen Tierversuche e.V.

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