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Grüne halten Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkel-Kastration für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 18.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: daniel stricker / pixelio.de
Bild: daniel stricker / pixelio.de

Die Grünen halten die von der großen Koalition geplante Fristverlängerung der betäubungslosen Kastration von Ferkeln um zwei Jahre für verfassungswidrig und stützen sich dabei auf den Mannheimer Strafrechtler Jens Bülte. Der Agrarexperte der Grünen im Bundestag, Friedrich Ostendorff, sagte der Düsseldorfer "Rheinischen Post", Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) müsse aus ihrer "Duckhaltung" kommen und die geltende Gesetzeslage anerkennen.

Bülte erklärte: "Die Bundesregierung muss es bei dem bestehenden Verbot ab 1. Januar 2019 belassen, da der im Grundgesetz verankerte Tierschutz anders nicht gewährleistet wird." Schon nach einem Bericht der Bundesregierung von 2016 stünden ausreichende Alternativen zur Verfügung, Ferkel nicht ganz ohne Betäubung zu kastrieren. Der Gesetzgeber hatte der Landwirtschaft fünf Jahre Zeit gewährt, sich auf die Kastration der Ferkel mit Betäubung vorzubereiten. Bülte sagte, im ursprünglichen Regierungsentwurf von 2012 sei das Verbot für 2017 vorgesehen gewesen. Die Frist sei mit dem Hinweis bis 2019 verlängert worden, dass Tierschutz stets im Einklang mit Wirtschaftlichkeit stehen müsse. "Wenn man sich auf einen Zeitrahmen geeinigt hat, muss daran festgehalten werden, wenn es keine signifikanten Änderungen gibt. Und es sind keine Gründe ersichtlich, von der Vereinbarung abzuweichen." Der Gesetzgeber habe eine Schutzpflicht gegenüber jedem einzelnen Tier. Ostendorff mahnte: "Die Bewertung von Professor Bülte ist klar und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Der Verlängerung der betäubungslosen Kastration, wie sie von SPD und Union angestrebt wird, fehlt die verfassungsrechtliche Rechtfertigung."

Quelle: Rheinische Post (ots)

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