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Deutsche Umwelthilfe setzt sich vor Gericht gegen DaimlerChrysler durch

Archivmeldung vom 17.01.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Das Landgericht Stuttgart hat einer Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) gegen den DaimlerChrysler-Konzern wegen eines klaren Verstoßes gegen die Pflicht zur Spritverbrauchskennzeichnung in der Werbung stattgegeben.

Auslöser des Rechtsstreits war eine Werbeanzeige für die "neue CL-Klasse" im Spiegel (Ausgabe vom 11. September 2006), in der die Werbetexter gedichtet hatten: "Das exklusive Interieur sowie die leistungsstarken V8- und V12-Motorisierungen wollen nur eines sein: Ein Kompliment an die Besitzer." Allerdings hatte der Konzern rechtswidrig darauf verzichtet, die umworbenen potenziellen Besitzer auch über die enormen Spritverbräuche der CL-Klasse (innerorts zum Beispiel: 18,1 bzw. 21,1 Liter auf 100 km) und den damit verbundenen Ausstoß des Treibhausgases CO2 aufzuklären. Auf die von der DUH daraufhin eingeforderte Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung hatte DaimlerChrysler zudem unzureichend reagiert, so dass der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation am Ende nur der Gang vor das Landgericht blieb.

"DaimlerChrysler-Chef Dieter Zetsche ahnt offensichtlich, dass Spritschlucker mit derart asozialen Verbräuchen wie die neue CL-Klasse in Zeiten des Klimawandels megaout sind - und möchte darüber am liebsten kein Wort verlieren. Dabei können heute auch Autos der Oberklasse ohne weiteres mit vernünftiger Motorisierung und niedrigem Verbrauch angeboten werden, wie dies vor allem japanische Hersteller mit ihren Hybridmotoren bei Oberklasselimousinen vormachen.", kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch das Urteil des Landgerichts Stuttgart (Az: 35 O 139/06 KfH).

Die DaimlerChrysler-Anwälte hatten in dem Verfahren ernsthaft behauptet, Angaben zur Zylinderzahl seien keine Angaben zur Motorisierung. Die in der Anzeige gemachten Aussagen fielen deshalb nicht unter die Energiekennzeichnungspflicht. Dagegen war der Richter der Auffassung, die Werbung für Pkws mit "leistungsstarken V8- und V12-Motorisierungen" sei "bereits nach dem Wortlaut" eine Angabe zur Motorisierung. Es werde "wörtlich derselbe Begriff (´Motorisierung´) verwendet und dieser Begriff wird durch technische Angaben konkretisiert", konterte das Gericht die eigenwillige Interpretation der Gesetzeslage durch den Konzern.

"Der durchsichtige Versuch von DaimlerChrysler, den Kohlendioxidausstoß gerade bei besonders klimaschädlichen Modellen zu verschweigen, ist gescheitert", erklärte der Berliner DUH-Anwalt Remo Klinger. Der Konzern hatte in dem Verfahren ausdrücklich versichert, er wolle in dieser Auseinandersetzung ein Grundsatzurteil erstreiten. Klinger: "Das ist gelungen. Das Landgericht hat klar bestätigt, dass die Angaben zum Verbrauch und zum Kohlendioxidausstoß nicht einfach folgenlos unterbleiben können". Mithin sei das Stuttgarter Urteil ein Beitrag zur Stärkung des Verbraucherschutzes in Deutschland.

Die DUH kündigte an, auch in Zukunft dafür kämpfen zu wollen, dass potenzielle Autokäufer "aller Klassen" erfahren können, wie sehr sie mit ihrer Kaufentscheidung die Umwelt belasten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)


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