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VIER PFOTEN tritt aus Hamburger Tierversuchs-Kommission aus

Archivmeldung vom 24.10.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.10.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
VIER PFOTEN protestiert gegen Tierversuche, hier 2012 in Hamburg. Bild: © VIER PFOTEN
VIER PFOTEN protestiert gegen Tierversuche, hier 2012 in Hamburg. Bild: © VIER PFOTEN

Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN kritisiert die ungleichen Mehrheitsverhältnisse in deutschen Tierversuchskommissionen (auch §15-Ethikkommission genannt). Derzeit sind die Kommissionen mit nur einem Drittel aus Vorschlagslisten von Tierschutzorganisationen besetzt und mit zwei Dritteln mit Veterinären, Ärzten und Naturwissenschaftlern. Aus diesem Grund sind nun die von VIER PFOTEN empfohlenen Teilnehmer für die Tierschutzseite aus der Hamburger Tierversuchskommission ausgetreten.

„Die bestehenden Verhältnisse dienen einzig der Augenwischerei“, sagt Dr. Martina Stephany, Kampagnenleiterin bei VIER PFOTEN. „Oft stimmen beide Tierschützer gegen einen Versuch, die vier Wissenschaftler aber dafür. Am Ende kann die Behörde behaupten, dass eine Tierschutzkommission dem Versuch zugestimmt hat.“ Die Tierschutzorganisation setzt sich für eine Veränderung der Zusammensetzungsverhältnisses der Tierversuchskommissionen ein, um künftig ein gleiches Verhältnis aus Tierschützern und Nicht-Tierschützern zu erreichen. „Es geht nicht nur darum, die Anzahl der Tiere zu reduzieren oder die Belastung für die Tiere herabzusetzen. Jeder Versuch muss von Grund auf ethisch hinterfragt werden“, erläutert Dr. Stephany. „Viele Wissenschaftler halten Tierversuche für notwendig oder sind selbst in Tierversuche involviert. Die Forderung nach moderner tierfreier Forschung mit Alternativmethoden findet in der Kommission daher so gut wie keinen Anklang. Nur bei gleichen Verhältnissen kann es ernsthafte Diskussionen um den Sinn von Tierversuchen geben.“

Tierversuche sind bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz genehmigungspflichtig. Die Ethikkommission berät die Behörde, indem sie zu drei wesentlichen Aussagen der §§ 7 und 9 des Tierschutzgesetzes Stellung nimmt: die Unerlässlichkeit eines Tierversuches, Schmerzen für die Tiere in Abwägung mit dem Nutzen für Mensch und Umwelt sowie Reduktion von Schmerzen und Tierzahl. In Hamburg wurden im Jahr 2011 an 129.340 Tieren Versuche durchgeführt, deutschlandweit wurde an 2,9 Millionen Tieren experimentiert.

Weitere Informationen zum Thema Tierversuche finden Sie auf: www.vier-pfoten.de/kampagnen/tierversuche

Quelle: VIER PFOTEN

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