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Zwei Drittel der im Jahr 2019 geprüften Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind mängelfrei

Archivmeldung vom 14.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Statistisches Bundesamt

Im Jahr 2019 waren gut zwei Drittel der 254 152 geprüften Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, zum Beispiel Ölheizungen, Tankstellen und Biogasanlagen, mängelfrei (171 433).

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatte fast jede vierte Anlage (23 %) geringfügige Mängel und fast jede zehnte (9,5 %) erhebliche Mängel. An 0,02 % oder 58 der geprüften Anlagen wurden gefährliche Mängel festgestellt. Geringfügige Mängel müssen spätestens nach sechs Monaten beseitigt sein. Erhebliche und gefährliche Mängel müssen umgehend behoben werden. Bei gefährlichen Mängeln wird die Anlage zudem sofort stillgelegt. Sie darf erst wieder in Betrieb gehen, wenn eine Nachprüfung ergeben hat, dass die Mängel beseitigt sind.

Technische Mängel überwiegen

Von den 82 719 Anlagen mit Mängeln wiesen knapp 61 000 (73,5 %) mindestens einen technischen Mangel auf. Bei knapp 21 000 dieser Anlagen wurde zusätzlich noch ein Ordnungsmangel festgestellt. Bei weiteren knapp 22 000 Anlagen (26,5 %) wurden nur Ordnungsmängel festgestellt. Dazu zählen zum Beispiel fehlende oder falsch angebrachte Bedienungs- oder Prüfhinweise.

Bäche, Flüsse, Seen und Talsperren und auch das Grundwasser werden nicht nur durch Heizöl, sondern auch durch andere wassergefährdende Stoffe wie Benzin, flüssige Chemikalien und große Mengen Jauche oder Gülle bedroht, die in betrieblichen und privaten Anlagen verwendet werden. Zum Schutz der Gewässer müssen die meisten der Anlagen, in denen mit diesen Stoffen umgegangen wird, regelmäßig auf ihre Sicherheit gegenüber der Umwelt geprüft werden. Art und Häufigkeit der Prüfung regelt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)


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