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Spritzmittel auf Ökoflächen? Umweltverbände sehen Ziele des Greenings vor dem Aus.

Archivmeldung vom 28.11.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.11.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Dieter Schütz/pixelio.de
Bild: Dieter Schütz/pixelio.de

Der Naturschutzbund Deutschland (NABU), die Naturschutzstiftung EuroNatur, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) fordern die Bundesregierung auf, sich für ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf "Ökologischen Vorrangflächen" einzusetzen. Hintergrund ist ein Brief an die EU-Kommission. Darin verlangen 23 EU-Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Italien und Polen, Pestizide für den Anbau von Eiweißpflanzen auf Ökologischen Vorrangflächen zuzulassen.

Die Verbände kritisieren die Forderung scharf: "Werden Spritzmittel auf diesen fünf Prozent der Ackerflächen erlaubt, sind alle ernsthaften Bemühungen zu mehr Artenvielfalt in der Landschaft ausgehebelt", so Josef Göppel MdB und Vorsitzender des DVL.

Für NABU-Präsident Olaf Tschimpke nimmt das Greening mittlerweile bizarre Formen an: "Schon die Anrechenbarkeit von Zwischenfrüchten als Element von Ökologischen Vorrangflächen führt zu einer massiven Verwässerung der eigentlichen Ziele. Jetzt soll auch noch der Einsatz von Gift erlaubt werden." Lutz Ribbe, Direktor von EuroNatur, wird noch deutlicher: "Man muss sich das klarmachen - Pestizide wären auf Ökoflächen erlaubt und werden mit 30 Prozent der Direktzahlungen gefördert. Das heißt, dass dieser Chemieeinsatz mit einem grünen Deckmantel versehen wird und der Steuerzahler diesen auch noch belohnen soll."

Die Verbände machen deutlich, dass sie ein Ausspielen der Umweltziele - Eiweiß gegen Artenschutz - nicht zulassen. "Natürlich brauchen wir eine schlüssige Eiweißstrategie in Europa. Das heißt, mehr Eiweißpflanzen in der Fruchtfolge auf den 95 Prozent der Ackerflächen. Es ist falsch, per Verordnung die ökologisch sinnvollen Eiweißpflanzen aus der Fruchtfolge herauszunehmen und auf Kleinstflächen im Umfang von allerhöchstens fünf Prozent der Betriebsfläche zu verdrängen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss sein Versprechen halten und dafür sorgen, dass der heimische Eiweißpflanzenanbau nicht gegen den Artenschutz ausgespielt wird. Pestizide gehören auf ökologischen Vorrangflächen verboten", so BUND-Vorsitzender Hubert Weiger.

Die Verbände unterstützen die klare Haltung der EU-Kommission, die einer weiteren Verwässerung des an sich schon abgeschwächten Greenings entgegen wirken will "Wenn das Greening mit derartigen Inhalten ad Absurdum geführt wird, nützt dies weder der Natur, noch einer zukunftsfähigen Agrarpolitik", so die Verbände. Kerninhalt des Greenings innerhalb der Agrarreform ist die Einrichtung von Ökologischen Vorrangflächen auf Äckern. Gefördert werden sollen zum Beispiel Feldhecken, Saum- oder Blühstreifen sowie Pufferstreifen an Gewässern. Damit will die EU den massiven Rückgang der Artenvielfalt in der Feldflur stoppen. Besonders die Bestände von Feldvögeln, Wildbienen und Wildkräutern befinden sich in einem beispiellosen Rückgang.

Bereits die Anerkennung von Eiweißpflanzen, von Zwischenfrüchten auf den Ökoflächen oder die Verrechnung der Flächen mit sogenannten Gewichtungsfaktoren ist umstritten, da kaum positive Auswirkungen auf die Artenvielfalt in der Feldflur zu erwarten sind. So würde beispielsweise eine Fläche mit Maisanbau in Waldrandlage als Ökologische Vorrangfläche gelten, weil sie durch den Waldrand einen Gewichtungsfaktor erhält.

NABU, BUND, EuroNatur und DVL fordern deshalb die Bundesregierung auf, sich im Europäischen Rat gegen die Forderungen der 23 Mitgliedsstaaten zu stellen und für ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln zu stimmen, sowie den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Ökologischen Vorrangflächen im Bundesgebiet zu verbieten. Auch die Anerkennung von Zwischenfrüchten und das Kleinrechnen der Vorrangflächen über Gewichtungsfaktoren muss korrigiert werden.

Quelle: NABU (ots)

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