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WDSF und ProWal fordern nach Connyland-Delfintod Absetzung des Gerichtspräsidenten wegen Befangenheitsverdacht

Archivmeldung vom 18.11.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Delfinschützer Jürgen Ortmüller - WDSF (lks.), Andreas Morlok (ProWal)
Delfinschützer Jürgen Ortmüller - WDSF (lks.), Andreas Morlok (ProWal)

Eine E-Mail des Thurgauer Staatsanwalts Patrick Müller vom 22.07.2011 an seinen Duz-Freund „Roby Gasser“, Miteigentümer des Connyland, hat offenbar dazu geführt, dass er jetzt von allen Ermittlungen wegen der Todesfälle von zwei Delfinen und bezüglicher möglicher Drohungen entbunden wurde. Brisant könnte die Angelegenheit nun auch für Gerichtspräsident Urs Haubensack vom Bezirksgericht Kreuzlingen werden.

Die E-Mail von Staatsanwalt Müller trägt im Betreff „Boykott CONNY-LAND“. Die Schweizer Tierschutz-Organisation „OceanCare“ hatte 2010 bereits eine Strafanzeige gegen die Connyland-Verantwortlichen aufgrund möglicher Missstände im Delfinarium eingereicht, die von Patrick Müller bearbeitet wurde, aber sie hatten nicht von Boykott gesprochen. Die beiden deutschen Tierschutz-Organisationen Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) und ProWal waren jedoch weiter gegangen und hatten nach selbst aufgedeckten Mängeln im Delfinarium im Juli 2011 auf ihrer Homepage den Tourismus-Boykott des Connyland und des ganzen Kanton Thurgau angedroht und aus Tierschutz-Gründen zum Besucher-Boykott des Freizeitsparks aufgerufen. Dabei war offenbar auch der Begriff „Tierquälerei“ verwendet worden.

Kurz nach der E-Mail des Staatsanwalts vom 22.07.2011 legten die Connyland-Rechtsanwälte am 28.07.2011 Klage gegen ProWal und WDSF beim Bezirksgericht Kreuzlingen ein und erwirkten zusätzlich einen superprovisorischen Entscheid wegen der Begriffsverwendung. Sie beantragten auch, die Akten des Strafuntersuchungsverfahrens gegen die Klägerin (Anm.: OceanCare ./. Connyland) von Staatsanwalt Patrick Müller beizuziehen. In der Klageschrift gegen WDSF und ProWal ist eine weitere E-Mail des Staatsanwalts Müller vom 22.07.2011 erwähnt, in der er den Rechtsanwälten bestätigte, dass „in der Strafuntersuchung (OceanCare ./. Connyland) umfangreiche Ermittlungen getätigt wurden. Dabei seien keinerlei Verstöße festgestellt worden und die Strafuntersuchung stehe vor der Einstellung.“

Am 03.08.2011 unterschrieb Gerichtspräsident Urs Haubensack einen Entscheid gegen die beiden Tierschutz-Organisationen und ihre Geschäftsführer Andreas Morlok (ProWal) und Jürgen Ortmüller (WDSF). Mit einem weiteren Entscheid vom 31.10.2011, der ProWal am 14.11.2011 zugestellt wurde, bestätigte Haubensack das Begriffsverwendungsverbot. Die weitergehenden Anträge der Connyland-Rechtsanwälte, eine „widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung“ festzustellen und dass die beiden Tierschutz-Organisationen das Urteil auf ihrer Homepage zu veröffentlichen hätten, lehnte Haubensack jedoch ab. Über die Hauptklage wurde noch nicht entschieden.

Andreas Morlok (ProWal): „Es ist zu hoffen, dass der Gerichtspräsident seinen Staatsanwalt nachweislich auf seine Neutralitätspflicht hingewiesen hat, da ansonsten der Verdacht der Rechtsbeugung vorliegen könnte. Zudem fordern wir eine unabhängige Untersuchung der chaotischen Rechtsangelegenheiten in Kreuzlingen, die das gesamte Schweizer Rechtssystem in Frage stellen und vermuten lassen, ob Staatsanwälte und Gerichte tatsächlich unabhängig sind. Möglicherweise müssen etliche andere Rechtsfälle in Sachen Connyland erneut aufgerollt werden.“

WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller (58), Steuerberater und Steuerstrafverteidiger: „Wir werden jetzt einen Befangenheits-Antrag gegen den Gerichtspräsidenten Haubensack bezüglich seines Entscheids stellen und seine Absetzung fordern. Erstens darf ein Staatsanwalt nicht in ein zivilrechtliches Verfahren eingreifen und in diesem Zusammenhang den Gerichtspräsidenten kontaktieren und schon gar nicht darf er eine Rechtsberatung gegenüber einer Partei betreiben, mit der er befreundet ist. Ebenso darf sich ein Gerichtspräsident nicht von einem Staatsanwalt beeinflussen lassen. In der E-Mail schreibt Patrick Müller seinem „lieben Roby“ wegen des „Boykott Connyland“, dass er versucht habe, „den Gerichtspräsidenten zu erreichen“ und der „am Montag wieder im Büro ist“. Weiter heißt es in der E-Mail: „Die Frage ist, ob man der Organisation z.B. gerichtlich untersagen könnte, von Tierquälerei die angeblich durch das Conny-Land begangen wird, sprechen zu dürfen, weil eine solche nachweislich nicht vorliegt. Ich melde mich später bei Dir - Gruß Patrick.“

Ortmüller weiter: „Jetzt wollen wir wissen, ob Haubensack vielleicht auch ein Duz-Freund von „Roby Gasser“ oder Connyland-Geschäftsführer Erich Brandenberger ist. Entgegen der anfänglichen Zusage von Staatsanwalt Müller am Dienstag dieser Woche, uns sämtliche Untersuchungsunterlagen der beiden verstorbenen Delfine zu überlassen, um diese von unseren Biologen überprüfen zu lassen, teilt uns die neue Staatsanwältin Michèle Bemsel jetzt mit, dass sie uns nur die Ergebnisse übermitteln wird, die veröffentlicht werden. Dass Brandenberger mich in einem Interview des „Landboten“ als Lügner bezichtigt, könnte sich als Ehrverletzung herausstellen. Wir lassen das juristisch prüfen. Wir hoffen, dass die acht verstorbenen Delfine in den letzten drei Jahren im Connyland bei alledem nicht vergessen werden.“

Quelle: WDSF

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