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Die EU soll Deutschland zwingen, schlimmste Tierversuche zu verbieten!

Archivmeldung vom 15.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild:  Daniel Müller, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Daniel Müller, on Flickr CC BY-SA 2.0

In Deutschland können Tierversuche mit schwerstem Leid standardmäßig durchgeführt werden, obwohl die EU ein grundsätzliches Verbot solcher Versuche vorsieht, das nur in absoluten Ausnahmefällen durchbrochen werden darf. Die bundesweiten Vereine Ärzte gegen Tierversuche, Bund gegen Missbrauch der Tiere und TASSO haben die EU-Kommission aufgefordert, diesen schwerwiegenden Verstoß in Deutschland nicht zuzulassen und stützen sich auf juristische Expertengutachten. Die Verbände haben unterstützend eine Online-Petition gestartet.

In ihrem Brief an die EU-Kommission begrüßen die drei Vereine, dass in einem Mahnschreiben die Bundesregierung aufgefordert wird, verschiedene Fehler in der nationalen Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie zu beheben.

Sie kritisieren jedoch, dass in diesem Vertragsverletzungsverfahren ein gravierender Mangel fehlt. Deutschland hat nämlich, anders als in der EU-Richtlinie vorgesehen, keine Belastungsgrenze für Tierversuche festgelegt. „Die EU-Tierversuchsrichtlinie verbietet grundsätzlich Tierversuche mit voraussichtlich langanhaltenden schweren Leiden, Schmerzen oder Ängsten, die nicht gelindert werden können und will damit eine Schmerz-Leidens-Obergrenze festlegen. Wenn überhaupt, dürfen solche Versuche nur unter Vorbehalt und unter ganz strengen Auflagen genehmigt werden“, erläutert Dipl.-Biol. Silke Strittmatter, Sprecherin der Ärzte gegen Tierversuche. In Deutschland jedoch seien solch schwerstbelastende Tierversuche standardmäßig zugelassen. „Sie müssen lediglich ‘wissenschaftlich begründet‘ werden, was sowieso für jeden Tierversuch gilt“, so Strittmatter weiter.

Nach Aussage der Vereine müssten bei korrekter Umsetzung der EU-Richtlinie einige Tierversuche verboten sein. Als Beispiel nennen sie Xenotransplantationsversuche an der LMU München, bei denen Herzen genmanipulierter Ferkel in Affen verpflanzt werden und die Tiere qualvoll an den Abstoßungsreaktionen sterben.

„Wir fordern die Europäische Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass in Deutschland das grundsätzliche Verbot von besonders leidvollen Tierversuchen umgesetzt wird. Es kann nicht hingenommen werden, dass EU-Vorgaben hierzu ignoriert und nicht einmal Mindeststandards eingehalten werden“, so Dr. med. vet. Cristeta Brause, Referentin für Tierschutz bei TASSO.

„Juristische Expertengutachten belegen diesen gravierenden Verstoß gegen EU-Vorgaben. Es ist ein Armutszeugnis, dass in einem Land, in dem der Tierschutz im Grundgesetz verankert ist, der Tierversuchslobby in die Hand gespielt wird und es nicht einmal eine Obergrenze für das Leid gibt, das Tieren im Versuch zugefügt werden darf“, ergänzt Dipl.-Biol. Torsten Schmidt, wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bund gegen Missbrauch der Tiere.

Mit einer Online-Petition rufen die Vereine zur Unterstützung auf, um der Forderung Nachdruck zu verleihen, dass in Deutschland wenigstens der EU-Mindeststandard eingehalten werden muss.

Weitere Information:

Link Petition

www.schwimmen-bis-zur-verzweiflung.de

Quelle: Ärzte gegen Tierversuche e.V.

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