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Bundesweite Strafanzeigen gegen Veterinäre wegen des Verdachts der Beihilfe zur Tierquälerei

Archivmeldung vom 07.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Tatblatt einer Strafanzeige in der Endsachbearbeitung der Polizei, noch ohne KAN-Nr. und Aktendeckel (Symbolbild)
Tatblatt einer Strafanzeige in der Endsachbearbeitung der Polizei, noch ohne KAN-Nr. und Aktendeckel (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN hat Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen von acht Veterinärämtern in Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Tierquälerei gestellt.

Die Veterinäre sollen Transporte von lebenden Rindern in folgende Länder genehmigt haben: Georgien, Kasachstan, Turkmenistan, Usbekistan, Iran, Algerien, Marokko, Libyen, Libanon. Bei der Erteilung der jeweiligen Transportgenehmigung soll nach Auffassung der Tierschützer nicht entsprechend der europäischen Tierschutzverordnungen geprüft worden sein, dass die EU-Tierschutzstandards eingehalten werden. Es handelt sich insgesamt um 21 Transporte. Die Anzeigen liegen der Redaktion rbb24 Recherche und dem ARD-Mittagsmagazin in Teilen vor.

Transporte von lebenden Rindern in nicht-EU-Länder unterliegen strengen Vorschriften. Die Tiere dürfen nur zu Zuchtzwecken exportiert werden. Während des Transports müssen Ruhe- und Auslaufzeiten an dafür geeigneten Orten eingehalten werden. Im Jahr 2015 hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass die EU-Tierschutzstandards auch bei Transporten in Nicht-EU-Länder bis zum Zielort gelten.

Die zuständigen Veterinäre der Landkreise müssen derartige Transporte vorab genehmigen. Dazu gehört auch die Überprüfung der Plausibilität der Routenplanung. Insbesondere müssen in der Planung Versorgungsstationen sowie die Fahrdauer angegeben werden.

Das für Transporte nach und durch Russland zuständige föderale Veterinäramt teilte dem Bundeslandwirtschaftsministerium mit, dass es im Land derzeit keine Versorgungsstellen für lebende Tiere auf langen Transporten in Betrieb sind. Bei Transporten nach Usbekistan, Turkmenistan, Georgien und Kasachstan führt der Transportweg regelmäßig durch Russland. Die angezeigten Transporte wurden zwischen April 2019 und April 2020 durchgeführt.

Im April hatte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Die Grünen) angeordnet, dass Exporte nach Russland ausgesetzt werden sollen. Zuvor hatte ihr Ministerium schon am 13. März in einem Erlass darauf hingewiesen, dass bei langen Transporten Ruheorte für die Tiere nachzuweisen sind. Nach Informationen, die dem ARD-Mittagsmagazins und rbb24 Recherche vorliegen, wurden aber auch danach mindestens acht weitere Transporte durch Brandenburger Veterinärämter genehmigt.

Das Brandenburger Ministerium für Verbraucherschutz erklärte auf Anfrage, die Nachweise zu Pausenstellen entlang der Route bis zum angegebenen Zielort würden überprüft und nur "wenn die Einhaltung aller Rechtsvorgaben nachvollziehbar dargelegt werden kann, wird der Transport abgefertigt."

Ina Müller-Arnke, Expertin für Nutztiere bei VIER PFOTEN, erklärte gegenüber dem rbb: "Seit Jahren weisen wir daraufhin, dass es auf den Routen keine ausreichenden Versorgungsstationen gibt und die Tiere vor Ort immer wieder sehr brutal geschlachtet werden, indem ihnen etwa vorher die Sehnen durchtrennt und die Augen ausgestochen werden."

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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