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ÄgT: Tierschutzgesetzgebung in Deutschland provoziert Verstöße wie im LPT

Archivmeldung vom 21.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild:  Daniel Müller, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: Daniel Müller, on Flickr CC BY-SA 2.0

Der jüngste Skandal im LPT (Labor für Pharmakologie und Toxikologie, Hamburg) reiht sich nahtlos ein in die Reihe tierschutzrechtlicher Verstöße deutscher Versuchslabore der letzten Jahre. Diese werden – wenn überhaupt – mit geringen Geldstrafen wie Kavaliersdelikte behandelt. Schuld daran sind nach Ansicht der Vereine Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) und Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) die unzureichende Gesetzgebung und die lasche Strafverfolgung in diesem Bereich. Zudem wird das Tierleid in den Laboren von der Tierversuchslobby als „Mythos“ abqualifiziert und verharmlost, der Öffentlichkeit somit ein völlig falsches Bild vermittelt.

Gegen das LPT wurden bereits zahlreiche Strafanzeigen gestellt, deshalb verzichten beide Vereine auf eine eigene. Ärzte gegen Tierversuche bietet den Strafverfolgungsbehörden jedoch ausdrücklich seine wissenschaftliche Expertise für die Aufklärung an. Gleiches gilt für die auf das Tierschutzrecht spezialisierte DJGT; beide Vereine arbeiten partnerschaftlich zusammen. Die Vorstandsvorsitzende von ÄgT Dr. Ines Lenk fordert: „Wir möchten zusammen mit der DJGT mithelfen, die Vorgänge im LPT lückenlos aufzuklären, damit dies flächendeckende Konsequenzen hat – denn das LPT ist kein Einzelfall in Deutschland!“

„Ein Tierversuchslabor in Deutschland darf kein rechtsfreier Raum sein!“, stellt Dr. Lenk weiterhin unmissverständlich klar. „Wir erwarten hier auch eine klare Positionierung und Abgrenzung der tierversuchsbefürwortenden Institutionen.“

Bekanntlich läuft ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegenüber Deutschland, welches die EU-Vorgaben zu Tierversuchen in 20 Punkten unzureichend umgesetzt hat. „Wenn ein ohnehin schon völlig unzureichendes Tierschutzgesetz bei Verstößen auch noch inkonsequent verfolgt wird, braucht man sich über Situationen wie im LPT nicht zu wundern“, so Dr. Barbara Felde, Vorstandsmitglied der DJGT.

Die Vereine fordern harte Strafen für die Verantwortlichen des LPT sowie dessen Schließung. Die DJGT hat dazu eine juristische Kurzstellungnahme (Link) verfasst, die letzteres als einzig konsequente und rechtlich gebotene Option nahelegt.

Quelle: Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) und Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT)

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